Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (
EuGH) die Verordnung zu Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (178/2002) präzisiert. Damit ist der inzwischen insolvente Wildfleischlieferant Berger Wild GmbH mit seiner Schadensersatzklage gegen den Freistaat Bayern gescheitert.
Berger hatte sich dagegen gewehrt, dass das bayerische Verbraucherschutzministerium im Januar 2006 die Öffentlichkeit über "ekelerregende hygienische" Zustände in Betriebsstätten des Unternehmens informiert hatte sowie darüber, dass bei einigen Produkten der Fäulnisprozess bereits eingesetzt habe. Dem waren Kontrollen des Veterinäramts Passau vorausgegangen.
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