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Ernährung und Gesundheit

EuGH präzisiert Regelung zur Lebensmittelsicherheit

am Montag, 15.04.2013 - 07:15 (Jetzt kommentieren)

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, auch ein lediglich "ungeeignetes" Lebensmittel erfülle nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.

Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Verordnung zu Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (178/2002) präzisiert. Damit ist der inzwischen insolvente Wildfleischlieferant Berger Wild GmbH mit seiner Schadensersatzklage gegen den Freistaat Bayern gescheitert.
 
Berger hatte sich dagegen gewehrt, dass das bayerische Verbraucherschutzministerium im Januar 2006 die Öffentlichkeit über "ekelerregende hygienische" Zustände in Betriebsstätten des Unternehmens informiert hatte sowie darüber, dass bei einigen Produkten der Fäulnisprozess bereits eingesetzt habe. Dem waren Kontrollen des Veterinäramts Passau vorausgegangen.
 
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Schutz der Verbraucher- geht vor Unternehmerinteressen

Das Unternehmen hatte sich geweigert, die Öffentlichkeit selbst zu informieren, da keine Gesundheitsgefahr bestehe und lediglich eine "Produktwarnung" angeboten, mit der die Kunden gebeten werden sollten, die fraglichen Lebensmittel umzutauschen. Kurz nach der Veröffentlichung der Pressemitteilungen des Ministeriums hatte das Unternehmen dann Insolvenz angemeldet.

Urteil: Behörden dürfen vor Ekel-Fleisch warnen

Das mit der Schadensersatzklage befasste Landgericht München wollte vom EuGH wissen, ob die deutsche Regelung im Lebensmittelgesetzbuch, nach dem die Behörden den Namen des Unternehmens nennen können, das zwar nicht gesundheitsschädigende aber für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel vertreibt, mit EU-Recht vereinbar ist. Das wurde vom Gerichtshof bejaht. Das Landgericht muss jetzt in Einklang mit dem EuGH-Urteil die Rechtssache entscheiden. Der Richterspruch aus Luxemburg bindet auch andere nationale Gerichte, die mit ähnlichen Problemen befasst sind.
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Aigner brgüßt die Entscheidung

Das Verbraucherschutzministerium begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Information der Öffentlichkeit In einer ersten Stellungnahme begrüßte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner das Urteil: "Der Europäische Gerichtshof hat heute ein wichtiges Signal zur Stärkung der Informationsrechte von Verbrauchern in Deutschland und der gesamten EU gesendet. Das Urteil bestärkt uns in unserem Ansatz, größtmögliche Transparenz für Verbraucher zu schaffen, wenn es um die Qualität von Lebensmitteln geht." Die Urteilsbegründung ist nun eingehend zu prüfen. Der EuGH hatte insbesondere darauf hingewiesen, dass bei einer Veröffentlichung die Anforderungen der Geheimhaltungspflicht zu beachten seien.

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