Mit dem aktuellen Urteil gibt der EuGH einer Klage von PAN Europe und Greenpeace Nederland statt. 2011 hatte die EU-Kommission den Umweltorganisationen den Zugang zu Unterlagen über die Zusammensetzung von
Glyphosat aus dem Zulassungsverfahren des Pestizids verwehrt. Die EU-Richter urteilten, dass die Kommission damit gegen die Aarhus-Konvention verstoßen habe. Diese besagt, dass Informationen über alle Umwelteinträge und Emissionen öffentlich gemacht werden müssen.
Das Urteil sei ein wichtiger Beitrag für die spätestens 2015 anstehende toxikologische Neubewertung von Glyphosat auf EU-Ebene, erklärt Harald Ebner, Grünen-Sprecher für Agro-Gentechnik. "Die nun zugänglichen Informationen können dazu beitragen, die vom Glyphosat-Hersteller Monsanto behauptete Unbedenklichkeit des Pflanzengifts für Mensch und Umwelt zu überprüfen."
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