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Umwelt

EuGH-Urteil: Glyphosat-Zusammensetzung muss öffentlich sein

EuGH Gebäude in Luxemburg
am Mittwoch, 16.10.2013 - 10:09 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die EU-Kommission ist zukünftig verpflichtet die Zusammensetzung von Glyphosat zu veröffentlichen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

gericht
Mit dem aktuellen Urteil gibt der EuGH einer Klage von PAN Europe und Greenpeace Nederland statt. 2011 hatte die EU-Kommission den Umweltorganisationen den Zugang zu Unterlagen über die Zusammensetzung von Glyphosat aus dem Zulassungsverfahren des Pestizids verwehrt. Die EU-Richter urteilten, dass die Kommission damit gegen die Aarhus-Konvention verstoßen habe. Diese besagt, dass Informationen über alle Umwelteinträge und Emissionen öffentlich gemacht werden müssen.
 
Das Urteil sei ein wichtiger Beitrag für die spätestens 2015 anstehende toxikologische Neubewertung von Glyphosat auf EU-Ebene, erklärt Harald Ebner, Grünen-Sprecher für Agro-Gentechnik. "Die nun zugänglichen Informationen können dazu beitragen, die vom Glyphosat-Hersteller Monsanto behauptete Unbedenklichkeit des Pflanzengifts für Mensch und Umwelt zu überprüfen."
 

Grünen fordern Reform der Zulassungsverfahren

Harald Ebner bezeichnet das Urteil als "wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Unabhängigkeit bei der Risikobewertung von Pestiziden". Bislang hätten Behörden und Hersteller mit dem Verweis auf Geschäftsgeheimnisse eine bequeme Ausrede, um eine unabhängige Untersuchung von Zulassungsunterlagen auf Mängel und Fehlschlüsse zu erschweren. Dass Umweltverbände klagen müssen, um relevante Unterlagen zur Risikobeurteilung von Pflanzenschutzmitteln zu bekommen, zeige laut Ebner, wie wichtig eine grundlegende Reform der Zulassungsverfahren sowohl für Pestizide als auch für Gentech-Organismen sei. Deren Risikobewertung dürfe nicht länger nur auf Studien beruhen, die die Hersteller selbst in Auftrag gegeben haben.
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