Ob das Urteil die Preisrallye speziell auf dem ostdeutschen Bodenmarkt bremst, bleibt offen. Denn ob der Kaufpreis den Grundstückswert übersteigt, müssen nach dem Urteil Gerichte im Einzelfall entscheiden. Bauernvertreter kritisieren immer wieder, die Preispolitik der bundeseigenen
BVVG gehe zulasten kleiner Bauern. Vorwiegend Großbetriebe und westliche Agrarindustrielle kämen zum Zug.
Aus Sicht von Bundesagrarminister Christian Schmidt hat das EU-Gericht den Bodenmarkts vor übermäßigem Preisanstieg geschützt. "Dieses Urteil bestärkt mich in meiner Zielsetzung, die landwirtschaftlichen Flächen strukturiert in landwirtschaftlicher Nutzung zu halten", teilte der CSU-Politiker am Donnerstag in Berlin mit. Es bestätige auch die deutschen Agrarminister in ihrem Ziel, Landwirten auf dem Bodenmarkt Vorrang zu geben und Spekulation zu vermeiden.
Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens begrüßte das Urteil: "Damit wird durch den EuGH anerkannt, dass bei einer Genehmigungsentscheidung durch die Behörden auch weitere Aspekte außerhalb des Höchstpreises einfließen können, die insbesondere auch einen spekulativen Charakter eines Grundstückserwerbs verhindern sollen. Wenn wir eine ungesunde Entwicklung des ländlichen Raums verhindern wollen, dürfen wir den Kauf und Verkauf von Boden nicht losgelöst von der Agrarstruktur betrachten."
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