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EuGH-Urteil: Staat hat Vetorecht bei BVVG-Verkäufen

am Freitag, 17.07.2015 - 15:39 (Jetzt kommentieren)

Der Staat muss seine Agrarflächen nicht zu überteuerten Preisen verkaufen. Der EU-Gerichtshof hat dies gestern in einem Urteil zur Privatisierung von Ackerland entschieden und ein Vetorecht als rechtmäßig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag, dass staatliche Behörden bei spekulativ überhöhten Preisen, Verkäufe untersagen können. Anlass war ein Fall aus Sachsen-Anhalt: Der Landkreis Jerichower Land hatte einen Verkauf durch die staatliche Bodenverwertungs und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gestoppt. Für 2,5 Hektar hatte ein Ehepaar 29.000 Euro geboten und den Zuschlag erhalten - bei Ausschreibungen der BVVG gewinnt der Meistbietende.

Vetorecht zum Schutz der Bauern

Der Verkauf an den Meistbietenden führe nicht unbedingt zum Marktwert, entschieden die Luxemburger Richter und widersprachen damit auch der Auffassung der BVVG. Es seien auch andere Methoden denkbar, etwa Gutachten. Das Gericht bestätigte das Vetorecht aus dem deutschen Grundstücksverkehrsgesetz, das Behörden zum Schutz der Landwirte nutzen können.
 
Angerufen hatte das europäische Gericht der Bundesgerichtshof (BGH). Er wollte klären lassen, ob der Verkaufsstopp durch den Landkreis eine illegale staatliche Beihilfe sei. Der EuGH entschied nun, dies sei nicht der Fall, wenn die Regelung zu einem Preis führe, der möglichst nah am Marktwert liege. Einen Rahmen für "möglichst nah" gab das Gericht aber nicht vor. Ob die Vorgabe im Fall Jerichower Land erreicht werden kann, müsse nun der BGH entscheiden.

Landwirte sollen Vorrang haben

Ob das Urteil die Preisrallye speziell auf dem ostdeutschen Bodenmarkt bremst, bleibt offen. Denn ob der Kaufpreis den Grundstückswert übersteigt, müssen nach dem Urteil Gerichte im Einzelfall entscheiden. Bauernvertreter kritisieren immer wieder, die Preispolitik der bundeseigenen BVVG gehe zulasten kleiner Bauern. Vorwiegend Großbetriebe und westliche Agrarindustrielle kämen zum Zug.
 
Aus Sicht von Bundesagrarminister Christian Schmidt hat das EU-Gericht den Bodenmarkts vor übermäßigem Preisanstieg geschützt. "Dieses Urteil bestärkt mich in meiner Zielsetzung, die landwirtschaftlichen Flächen strukturiert in landwirtschaftlicher Nutzung zu halten", teilte der CSU-Politiker am Donnerstag in Berlin mit. Es bestätige auch die deutschen Agrarminister in ihrem Ziel, Landwirten auf dem Bodenmarkt Vorrang zu geben und Spekulation zu vermeiden.
 
Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens begrüßte das Urteil: "Damit wird durch den EuGH anerkannt, dass bei einer Genehmigungsentscheidung durch die Behörden auch weitere Aspekte außerhalb des Höchstpreises einfließen können, die insbesondere auch einen spekulativen Charakter eines Grundstückserwerbs verhindern sollen. Wenn wir eine ungesunde Entwicklung des ländlichen Raums verhindern wollen, dürfen wir den Kauf und Verkauf von Boden nicht losgelöst von der Agrarstruktur betrachten."

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