Ziel muss sein, dass die Genehmigung und die Freisetzung von GVO nur dann stattfinden dürfen, wenn es mit Sicherheit keine möglichen Auswirkungen auf die Biodiversität gibt. Da dies aber immer nur nach heutigem Stand der Wissenschaft zu beurteilen ist, wissenschaftliche Einschätzungen sich regelmäßig verändern und eine Freisetzung ein nicht rückholbarer Eingriff in die Natur und Umwelt darstellt, müssen gemäß dem Vorsorgeprinzip die Anforderungen so hoch gesteckt sein, dass die Zulassung von GVO-Pflanzen und deren Freisetzung mit den höchsten Hürden versehen wird.
Gleichzeitig muss es den Mitgliedstaaten, die ein besonders kritisches Verhältnis zur Freisetzung von GVO-Pflanzen haben, freigestellt werden, im gesamten Mitgliedstaat oder in entsprechend ausgewiesenen Regionen, den Anbau von GVO zu untersagen. Hierzu fordern wir Sozialdemokraten schon seit langem die Änderung der Freisetzungsrichtlinie oder eine eigenständige Gesetzgebung hierzu.
Bei dem Import von in der EU nicht zugelassenen GVO-Pflanzen gibt es bereits ein Verbot des Gebrauchs sowohl in Futtermitteln als auch in Lebensmitteln, also einen Nulltoleranzwert.
Wir glauben, dass auch in Zukunft kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU zugelassen werden sollte, solange es noch keine verlässlichen Methoden gibt, die Auswirkungen eines solchen Anbaus abzuschätzen. Die Europäische Kommission hat bereits Vorschläge zur Beschränkung bzw. zum Verbot des Anbaus von GVO, die in der EU zugelassen sind, herausgebracht, die aber nicht weitgehend genug sind. Wir Sozialdemokraten fordern eine völlige Opt-Out-Möglichkeit für die Mitgliedstaaten.
Beim Thema GVO-Pollen in Honig ist leider erst im April 2014 die Abstimmung im Europaparlament zu Ungunsten der Verbraucher ausgegangen. Zukünftig können diese leider nicht mehr erkennen, ob GVO-Pollen in ihrem Frühstückshonig enthalten ist oder nicht. Wir SPD-Europaabgeordnete haben den schlechten Kompromiss, der bei den Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat herausgekommen und vom Plenum des Parlaments angenommen worden ist, abgelehnt. Denn wir glauben, dass die Verbraucher wissen wollen, was in ihrem Honig enthalten ist und auch ein Recht auf diese Information haben.
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