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Politik EU

Exzessive Spekulation mit Nahrungsmitteln wird eingeschränkt

am Donnerstag, 17.04.2014 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Das Europäische Parlament hat der neuen Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID zugestimmt. Unter anderem soll damit der exzessiven Spekulation mit Lebensmitteln ein Riegel vorgeschoben werden.

Am Dienstagabend hat das EU-Parlament der neuen europäischen Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) zugestimmt.
 
Eine Entscheidung, die Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßt: "Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur neuen Finanzinstrumente-Richtlinie sind wir im Kampf gegen die exzessive Spekulation mit Nahrungsmitteln wieder einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die neue Finanzinstrumente-Richtlinie wird die nützlichen Eigenschaften von Agrarterminmärkten für Verbraucher und Produzenten stärken und schädlichen Aktivitäten gleichzeitig Grenzen aufzeigen."

Die Agrarwirtschaft, so Schmidt, könne sich weiter gegen unerwartete Preisschwankungen absichern - wilden Spekulationen mit dem Hunger werde hingegen ein Riegel vorgeschoben.

Physische Preisabsicherungsgeschäfte von Positionslimits ausgenommen

Die neugefasste Richtlinie reguliert unter anderem den Handel mit Agrarrohstoffen an den EU-Finanzmärkten. Mit der neuen MiFID werden unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen für eine verbindliche Einführung von Positionslimits in der EU geschaffen. Diese Positionslimits stellen Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten dar und sollen exzessive Spekulationen mit Rohstoffen verringern. Physische Preisabsicherungsgeschäfte der Agrarwirtschaft sind von den Positionslimits ausgenommen.
 
Durch die Einführung einer regelmäßigen und zeitnahen Berichterstattung ähnlich des Systems in den USA soll die Transparenz an den Terminmärkten erheblich verbessert werden. Durch die neue Richtlinie werde unter anderem auch das Ausmaß der Aktivitäten spekulativer Anleger an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe deutlich. Das soll für die Aufsichtsbehörden die Anwendung der Regulierungsinstrumente erleichtern und die Grundlage zur Klärung wissenschaftlicher Fragen zum Zusammenwirken von Termin- und Kassamärkten verbessern.
 
Durch MiFID werden außerdem kurzfristige Handelsunterbrechungen möglich, mit denen die Gefahren des Hochfrequenzhandels begrenzt werden können. Außerdem können Finanzprodukte, die Gefahren für Finanz- oder Gütermärkte darstellen, in Zukunft präventiv verboten werden. 

Richtlinie soll im Juli Inkrafttreten

Die Einigung auf die neue Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID setzt die Beschlüsse der G20 Staats- und Regierungschefs zu mehr Transparenz und angemessener Regulierung der Agrarterminmärkte um. Nach langen Verhandlungen hatten sich Rat, Europäisches Parlament und Kommission im Januar 2014 auf die Neufassung der Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) geeinigt.
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Mit der formellen Zustimmung des Parlaments kann mit einem Inkrafttreten bis Juli 2014 gerechnet werden. Die Erarbeitung der notwendigen Durchführungsbestimmungen durch die Kommission und die EU-Finanzmarktaufsichtsbehörde ESMA wird dann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Bundesminister Schmidt kündigte an, dass sein Ressort die Ausgestaltung im Bereich der Agrarrohstoffe aktiv begleiten wird. 
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