Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Leser fragen, agrarheute antwortet

'Fahrtenschreiber bei Mäharbeiten von Straßenbegleitgrün?'

am Mittwoch, 20.04.2016 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

"Brauche ich bei Mäharbeiten von Straßenbegleitgrün einen Fahrtenschreiber?" Einer unserer Leser wollte es ganz genau wissen, hier die Antwort auf seine Frage.

In der vergangenen Woche gaben wir einen unserer Leser die Antwort auf die Frage 'Ab wann brauche ich einen Fahrtenschreiber bei lof-Maschinen?'.

User Max Madsen wollte es auf facebook noch etwas genauer wissen und hakte mit der Frage: "Was ist mit Mäharbeiten an Straßenbegleitgrün?" nach. Demzufolge mähe er mit

  • einem Fendt 516 (max Geschwindigkeit: 50 km/h),
  • ohne Anhänger und
  • Mulag Mäh-Kombination

Dabei sei er in einem Umkreis von 100 km - "aber auch darüber" - unterwegs.

Wir fragten bei Wolfgang Schaile vom Sozialministerium Baden-Württemberg nach. Hier seine Antwort.

'Fahrten liegen außerhalb des Umkreises von 100 km'

"Nach den Angaben handelt es sich bei dem Fahrzeug um eine Zugmaschine (Traktor) mit einem Anbaugerät. Damit werden landwirtschaftliche Tätigkeiten (Mähen von Gras) verrichtet. Damit wären zwei Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmenorm nach § 18 Absatz 1 Nr. 3 erfüllt."

Als weitere Voraussetzung sei noch zu untersuchen, ob die genannten Tätigkeiten im Umkreis von 100 km vorgenommen werden. "Innerhalb des Umkreises von 100 km um den Standort des Unternehmens ist das Fahrzeug von den Sozialvorschriften ausgenommen. Jedoch werden nach [den vorliegenden, Anm. d. Redaktion] Angaben auch Fahrten über den 100-km-Umkreis hinaus vorgenommen. Wird der 100-km-Umkreis (Luftlinie) um den Standort des Unternehmens überschritten, ist das Fahrzeug für die gesamte Fahrt NICHT mehr von den Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr AUSGENOMMEN."

Deshalb folgt:

  • In diesem Fall muss ein Fahrtenschreiber eingebaut sein und (ab dem Beginn dieser aufzeichnungspflichtigen Fahrt) betrieben werden.
  • Die Lenk- und Ruhezeiten sind zu beachten und die Nachweise für die vorausgegangenen 28 Tage sind mitzuführen.
  • Ggf. sind zurückliegende Arbeits-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten nachzutragen.
  • Ist der Fahrtenschreiber verbaut, so kann er für Fahrten ausschließlich im Umkreis von 100 km in den Modus OUT-OF-SCOPE (angezeigt als OUT) geschaltet werden, da die Fahrt innerhalb des Umkreises von 100 km ausgenommen ist.

Weitere Antworten auf Leserfragen finden Sie hier.

Verkehrsrecht: Diese Regeln sollten Sie kennen

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...