Die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) hat am 9. Februar 2018 beim Verwaltungsgericht Münster Klage gegen den Kreis Steinfurt eingereicht. Der Vorwurf: Das Veterinäramt des Kreises nehme tierschutzrechtliche Verstöße in der Schweinemast Schulze Föcking nicht ernst. Grundlage der Klage ist das Tierschutz-Verbandsklagerecht. Die "Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt" finanziert das Verfahren.
Heimliche Stallvideos bei stern TV
Der Hintergrund: Tierschützer waren im Frühjahr 2017 in den Schweinestall der Familie Schulze Föcking eingedrungen. Die entstandenen Videos wurden im Juli 2017 in der RTL-Sendung "stern TV" gezeigt. Zu sehen sind laut stern TV unter anderem "verdreckte Ställe und zum Teil schwer verletzte Tiere mit angefressenen, entzündeten Schwänzen".
Aus der mehrseitigen Stellungnahme von Frank Föcking, Christina Schulze Föckings Ehemann und Leiter der betroffenen Betriebe, zitiert stern TV unter anderem, dass die Betriebe beim letzten Audit für das QS-Siegel im April 2016 99,58 und 99,57 von 100 möglichen Punkten erreichten. Zwei Tage nach der Kontaktaufnahme von stern TV mit dem Betrieb wurde "im Sinne weiterer Transparenz" ein QS-Sonderaudit durchgeführt und ebenfalls anstandslos bestanden.
Veterinäramt stellt keine Tierschutzverstöße fest
Vor der Klage hatte ARIWA nach Angaben der Albert Schweitzer Stiftung das zuständige Veterinäramt aufgefordert, nach § 16a des Tierschutzgesetzes einzuschreiten und dem Betreiber die Haltung von Schweinen zu untersagen. Weiterhin soll die Tierschutzorganisation vom Veterinäramt gefordert haben, ihr Akteneinsicht in die tierschutzrelevanten Unterlagen zu gewähren - einschließlich der Vorgänge bei Kontrollen des Betriebs. Das Veterinäramt habe beides abgelehnt. Das Veterinäramt in Steinfurt gab an, bei einer Kontrolle der Ställe keine Tierschutzverstöße festgestellt zu haben.
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