Ostereier suchen
Das Schönste an Ostern für Kinder ist sicherlich die traditionelle Ostereiersuche. Ob man sich zum Osterfest mit Verwandten treffen darf oder nicht, ist in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich geregelt. Informationen und Hinweise geben hier die lokalen Medien und großen Rundfunkanstalten.
So oder so ist es besser, die Eiersuche dieses Jahr nur im Kreise der Kernfamilie abzuhalten – natürlich im eigenen Garten, Hof oder Haus.
Gottesdienste
Der Kirchenbesuch, der für viele zum Osterfest gehört, fällt dieses Jahr flach. Als Alternative bieten jedoch viele Kirchen Online-Gottesdienste an. Hier finden sie eine Übersicht aller katholischen Online-Gottesdienste und evangelischen Online-Gottesdienste.
Ausflüge und Ortswechsel
In den Bundesländern gelten unterschiedliche Regeln, ob und inwieweit Ausflüge erlaubt sind. Wer in Baden-Württemberg wohnt und eine Zweitwohnung in dem Bundesland besitzt, darf beispielsweise das Osterfest auch dort verbringen. In Sachsen-Anhalt ist die Fahrt zum Zweitwohnsitz hingegen untersagt. In Schleswig-Holstein sind Tagesreise innerhalb des Landes erlaubt, in Mecklenburg sind auch für Einheimische Tagesausflüge von Karfreitag bis Ostermontag untersagt.
Osterfeuer
Was bezüglich privater Treffen erlaubt ist, unterscheiden die Bundesländer ebenfalls. Das Osterfeuer im Kreise von Freunden, Bekannten und Nachbarn ist 2020 jedoch nirgendwo erlaubt! Kleine Feuer auf Privatgrundstücken im Kreise von Personen des eigenen Hausstands sind zulässig. Damit dieses nicht zum flammenden Inferno wird und die Örtliche Feuerwehr auf den Plan ruft, haben wir hier ein paar Tipps für Sie:
- Wählen Sie das richtige Brennmaterial und verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz.
- Halten sie einen Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Straßen ein.
- Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko.
- Beaufsichtigen Sie offenes Feuer grundsätzlich und sorgen Sie dafür, dass es sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
- Verzichten Sie auf Strohballen als Sitzgelegenheit.
- Verlassen Sie die Feuerstelle erst, wenn sie komplett erkaltet ist.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.