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Feiertage / Osterbräuche

Familie, Kirche, Osterfeuer: Das ist trotz Corona an Ostern erlaubt

Ostereier in einem Osterkörbchen neben Weidenkätzchenstrauch
am Donnerstag, 01.04.2021 - 15:55 (Jetzt kommentieren)

Feiertage sind Familientage. Wäre da nicht in diesem Jahr das Coronavirus, das uns Ausgangs- und Kontaktbeschränkung beschert. Wie das Osterfest trotz Corona-Regeln auch in diesem Jahr schön wird, lesen Sie hier. agrarheute wünscht bereits jetzt allen Lesern "Ein frohes Fest und bleiben Sie gesund!"

Am Montag, den 22. März, haben sich Bund und Länder in einer zwölf-stündigen Sitzung auf weitere Regeln und Beschlüsse geeinigt. Zunächst gilt ein verlängerter Lockdown bis zum 18. April, am 12. April kommen die Beteiligten zum nächsten Bund-Länder-Treffen zusammen. 

In unserem Überblick erfahren Sie, was die Ruhetage an Ostern bedeuten und wie Familienbesuche, Kirchengänge und das Osterfeuer in diesem Jahr geregelt sind. 

Ostertradition: Ostereier suchen an Ostern erlaubt?

Das Schönste an Ostern für Kinder ist sicherlich die traditionelle Ostereiersuche. Ob man sich zum Osterfest mit Verwandten treffen darf oder nicht, wird wie folgt angegeben: Laut Corona-Notbremse dürfen sich privat Angehörige eines Haushalts mit einem weiteren Haushalt treffen, jedoch dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht in die Personenanzahl rein. 

Was wird als "ein Haushalt" definiert? Ein Haushalt besteht aus den Personen des eigenen Hausstandes beziehungsweise Personen, die (dauerhaft) zusammenleben. Im Beschluss gilt ferne die Ausnahme, dass Paare, die in getrennten Wohnungen leben, als ein Haushalt zählen.

Weitere Informationen und Hinweise darüber, wie die einzelnen Bundesländer mit den Kontaktregeln umgehen und ob verschärfte Corona-Regeln wegen einer erhöhten Inzidenz in der Region gilt, geben die lokalen Medien und großen Rundfunkanstalten. So oder so ist es besser, die Eiersuche dieses Jahr nur im Kreise der Kernfamilie abzuhalten – natürlich im eigenen Garten, Hof oder Haus.

Gottesdienste: Sind Kirchenbesuche an Ostern möglich?

Der Kirchenbesuch, der für viele zum Osterfest gehört, ist zu Ostern 2020 ausgefallen. Aufgrund der zunächst angekündigten Osterruhe hätte auch an Ostern 2021 der Präsenzgottesdienst ausgesetzt. Nachdem mittlerweile die Ruhetage an Ostern zurückgenommen wurden, ist es in einigen Regionen wieder möglich, an Ostern in die Kirche zu gehen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Kirchengemeinde, ob Sie an den Feiertagen die Kirche besuchen können.

Als Alternative zum Präsenz-Gottesdienst bieten jedoch viele Kirchen Online-Gottesdienste an. Hier finden sie eine Übersicht aller katholischen Online-Gottesdienste und evangelischen Online-Gottesdienste

Ruhetage an Ostern: Merkel sagt Osterruhe nachträglich ab

Während des Bund-Länder-Treffens am 22. März hatte man sich auf sogenannte Ruhetage zu Ostern geeinigt. In den Tage. In der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag sollte das private, wirtschaftliche und öffentliche Leben während eines harten Shutdowns runtergefahren werden. Insbesondere der 1. April (Gründonnerstag) führte zu der Diskussion um einen möglichen Feiertag und eine Schließung des Lebensmitteleinzelhandels. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Tag nach dem Bund-Länder-Treffen die Ruhetage über Ostern nachträglich abgesagt. Aktuell orientiert man sich wieder an den Vorgaben der Notbremse, sobald die Region eine Inzidenz von 100 in einem sieben-Tages-Zeitraum überschreitet. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist der Lebensmitteleinzelhandel weiterhin geöffnet, private Treffen sind nur mit einem weiteren Haushalt beziehungsweise maximal fünf Personen erlaubt, die Gastronomie ist weiterhin geschlossen beziehungsweise für Lieferung und Abholung sowie Friseure geöffnet. 

Ausflüge und Ortswechsel an Ostern nicht verboten

In den Bundesländern gelten unterschiedliche Regeln, ob und inwieweit Ausflüge erlaubt sind. Generell sind Tagesausflüge (ohne Übernachtung) in andere Bundesländer auch an Ostern nicht verboten, es wird jedoch darum gebeten, nicht notwendige Reisen zu unterlassen. In einigen Regionen kann es außerdem zu Ausgangssperren kommen.

Wer in Baden-Württemberg wohnt und eine Zweitwohnung in dem Bundesland besitzt, darf beispielsweise das Osterfest auch dort verbringen. In Sachsen-Anhalt ist die Fahrt zum Zweitwohnsitz hingegen untersagt. In Schleswig-Holstein sind Tagesreise innerhalb des Landes erlaubt, in Mecklenburg sind auch für Einheimische Tagesausflüge von Karfreitag bis Ostermontag untersagt.

Ostern 2021: kein Urlaub auf dem Bauernhof erlaubt

Die Bitte, dass nicht zwingend notwendige Reisen unterlassen werden sollen, gilt weiterhin und unabhängig der anstehenden Osterfeiertage. Aufgrund des verlängerten Lockdowns bis zum 18. April sind Hotels, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Pensionen für touristische Übernachtungen weiterhin geschlossen.

Im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens am 22. März hatten mehrere Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz für kontaktarme Urlaube in Ferienwohnungen und -häusern mit eigenen sanitären Anlagen und Selbstversorgung mit Lebensmitteln geworben. Im Beschluss ist dies jedoch nicht festgehalten. Der Lockdown und damit das Beherbergungsverbot wurden bis zum 18. April verlängert. In der nächsten Runde, am 12. April, wird über die Maßnahmen weiter entschieden.

Darf in diesem Jahr das Osterfeuer stattfinden?

Bereits 2020 war das Osterfeuer im Kreise von Freunden, Bekannten und Nachbarn nirgendwo erlaubt! Das gilt auch im Jahr 2021 für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer.

Kleine Osterfeuer auf Privatgrundstücken im Kreise von Personen des eigenen Hausstands waren auch 2020 zulässig. Auch 2021 Jahr gilt es, das Treffen mit anderen Haushalten zu meiden und sich an die oben genannten Regelungen zu halten.

Damit das Osterfeuer auf dem eigenen Grundstück nicht zum flammenden Inferno wird und die Örtliche Feuerwehr auf den Plan ruft, haben wir hier ein paar Tipps für Sie:

  • Wählen Sie das richtige Brennmaterial und verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz.
  • Halten sie einen Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Straßen ein.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko.
  • Beaufsichtigen Sie offenes Feuer grundsätzlich und sorgen Sie dafür, dass es sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
  • Verzichten Sie auf Strohballen als Sitzgelegenheit.
  • Verlassen Sie die Feuerstelle erst, wenn sie komplett erkaltet ist.
Mit Material von NDR, welt.de, ntv, RTL

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