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Verkehrsrecht

Feldwege, Forstwege, Waldwege: Was bedeutet dieses Verkehrsschild?

Ein Straßenschild auf einem Feldweg
am Sonntag, 07.05.2023 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Was bedeutet das Verkehrsschild „Anlieger frei“ eigentlich auf Wald-, Forst und Feldwegen? Wer ist ein Anlieger und welche Bußgelder drohen bei Missachtung der Verkehrsregeln?

In Deutschland gibt es unzählige Verkehrsschilder. Manche von ihnen sieht man zwar täglich, doch man weiß nicht genau, was sie bedeuten. So auch das Zeichen „Anlieger frei“.

Das Fachportal chip.de erklärt, was das heißt, welche Ausnahmeregelungen es gibt, was man bei Feld-, Forst- und Waldwegen beachten muss - und welche drakonische Bußgelder drohen.

Und sollte Sie übrigens jemand auf die Missachtung dieser Verkehrsregeln hinweisen - bleiben Sie höflich. Denn auch Beleidigungen können ganz schön teuer werden, wie agrarheute hier erklärt.

Das ist der Unterschied zwischen Anlieger und Anwohner

Über 400 Schilder gibt es in Deutschland laut Angaben des ADAC. Das Schild „Anlieger frei“ ist überall zu finden, ob Großstadt, Dorf oder Feldweg.

Doch: Wer ist nun wirklich Anlieger? Das sei laut chip.de in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nämlich nicht näher erläutert. Das Portal erklärt: „Anlieger ist hierbei nicht mit Anwohner gleichzusetzen. Laut Rechtsprechung ist ein Anlieger jemand, der ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder es zu einer Erledigung aufsuchen muss. Die Art der Beziehung zum Grundstück ist dabei unerheblich.“

Als Beispiele für legitime Anliegen werden unter anderem genannt:

  • Besuch eines Anwohners
  • Besuch einer Praxis, Friseurs, Geschäftes usw.
  • Zufahrt zum gepachteten Garten (oder Besuch dessen)
  • Abholen von Personen
  • Lieferungen
  • Arbeitsplatz aufsuchen

Bußgelder: Auch Radfahrer müssten Geldstrafe bezahlen

Bei einer Sperrscheibe (roter Kreis auf weißem Grund) mit "Anlieger frei" ist also nur die bloße Durchfahrt der Straße verboten. Hier droht ein Bußgeld, dessen Höhe davon abhängt, unter welcher Art Schild der Zusatz zu finden ist. Sprich - um welche Fahrzeugtypen und Gebiete (Fußgängerzone, Umweltzone,..) handelt es sich.

Es sind folgende Bußgelder festgesetzt:

  • KfZ bis 3,5 Tonnen und Kraftomnibus: 55 Euro
  • KfZ über 3,5 Tonnen (außer PKW und Kraftomnibus): 100 Euro
  • Sonstige KfZ (Motorräder etc:): 50 Euro

Aufgepasst: Auch Radfahrer, die nur durchfahren wollen, müssen bei "Anlieger frei" tatsächlich absteigen. Ausnahme: Das Zusatzschild "Radfahrer frei". Die Höhe des Bußgelds liege hier laut chip.de immerhin noch zwischen 25 und 40 Euro.

Unbebaute Grundstücke: Forstweg, Waldweg, Feldweg

Aber natürlich gibt es hier auch Ausnahmen. Bei unbebauten Grundstücken ist die Rechtsprechung laut Fachportal wieder etwas anders:

  • "Anlieger frei" Schild bei Forst- oder Waldwegen: Hier kommt es darauf an, ob es sich um ein Privatgrundstück, einen öffentlichen Weg oder sogar ein Naturschutzgebiet handelt.

Das heißt: Feldwege, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, dürfen also meist nur vom Landwirt benutzt werden.

Ob das der Fall ist, lasse sich aber nicht immer erkennen. chip.de rät: „Möchten Sie also einen gemütlichen See oder Teich für ein Picknick aufsuchen, dann könnte das ein Bußgeld nach sich ziehen – parken Sie lieber woanders und gehen Sie das restliche Stück zu Fuß.“

Mit Material von chip.de, ADAC

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