
Der sogenannte Filtererlass II ist jetzt im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden. Der bestehende Erlass aus dem Jahr 2013 zum Einbau von Filteranlagen für Schweinehaltungsanlagen wurde damit erweitert und verschärft. Künftig ist festgelegt wie hoch die Anteile von Ammoniak, Staub und Gerüchen sein dürfen, die abgeschieden werden.
Festgelegte Abscheidegrade im Filtererlass II
- Abscheidegrade von 70 % oder mehr für Staub
- Abscheidegrade von 70 % oder mehr für Ammoniak
- einschließlich einer Stickstoffentfrachtung von 70 %
- Geruchsminimierung auf weniger als 300 Geruchseinheiten pro m³ ohne Rohgasgeruch im Reingas
Bei 2.000 Tieren 5.000 kg Ammoniak einsparen
"Legt man diese Mindestabscheidegrade zu Grunde, lassen sich in einer Anlage mit 2.000 Mastschweinen jährlich 5.096 kg an Ammoniak und 840 kg an Staub einsparen. In der Praxis erreichen die Abluftreinigungsanlagen weitaus höhere Abscheidegrade.", heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.
Außerdem hätte es sich gezeigt, dass die Funktionsfähigkeit der Abluftreinigungsanlagen nicht immer gegeben war. Daher werden, so das Ministerium, nun die Regelungen zur Prüfung und Wartung der Anlagen verschärft.
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