In diesem Jahr beginnt der Verkauf des Silvesterfeuerwerks bereits am 28. Dezember. Das Hantieren mit Böllern und Feuerwerkskörpern birgt Gefahren. Umso wichtiger ist es, nur unbeschädigte und geprüfte Feuerwerksartikel zu verwenden.
Dabei gilt: Finger weg von Billig-Böllern! Diese Feuerwerkskörper sind oft mangelhaft verarbeitet und nicht amtlich geprüft. Auch beim Abbrennen sollten wichtige Verhaltensregeln beachtet werden, um sich und andere nicht zu gefährden.
So erkennen Sie zerfiziertes Feuerwerk
Zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper sind erkennbar am CE-Kennzeichen und der Registriernummer. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. 0589 steht beispielsweise für die deutsche Prüfstelle "Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)".
Nicht zugelassene Billigfeuerwerke, meist illegal aus dem Ausland eingeführt, bergen unkalkulierbare Risiken. Sie können eine bis zu 50 Mal größere Sprengwirkung als zugelassene Waren haben.
Verhaltungsregeln für ein sicheres Feuerwerk
- Feuerwerk nicht selbst basteln,
- Feuerwerkskörper nach dem Anzünden sofort wegwerfen,
- Blindgänger nie ein zweites Mal zünden,
- Raketen senkrecht abschießen,
- Genügend Abstand zum Feuerwerk: Feuerwerkskörper explodieren in weniger als zwei Meter Nähe mit einer Lautstärke von bis zu 160 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines startenden Düsenjets.
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