EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel bewegte sich in dieser Frage beim Agrarrat am Montag erneut keinen Millimeter. Hinzu kam diesmal, dass eine entsprechende, gemeinsam mit Frankreich eingebrachte Stellungnahme zur Milchmarktkrise von lediglich vier der übrigen 25 EU-Mitgliedstaaten unterstützt wurde.
Berlin und Paris konnten für diesen speziellen Teil eines Forderungskatalogs - der ferner ein strikteres Quotenmanagement auf EU-Ebene vorsieht - lediglich Österreich, Portugal, Ungarn und die Slowakei als Rückendeckung gewinnen. Der von der Kommission im Juli vorgestellte Milchbericht, der Anlass für die Verlegung des Rates von Ende auf Anfang September war, wurde von den Mitgliedstaaten im Großen und Ganzen begrüßt.
Milchbericht: Vorschläge gehen Mitgliedsstaaten nicht weit genug
Allerdings gingen die darin gemachten Vorschläge - beispielsweise die Anhebung der De-minimis-Schwelle für Staatsbeihilfen oder die Option, nationale Maßnahmen zur Senkung der Milchmenge zu ergreifen - vielen Mitgliedstaaten nicht weit genug. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihr französischer Amtskollege Bruno Le Maire konnten es deshalb als Erfolg verbuchen, für den zweiten, separaten Teil ihrer Wunschliste insgesamt 13 Staaten mit ins Boot zu holen, neben den genannten auch Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Irland, Lettland, Luxemburg, Rumänien und Slowenien.
Nichtsdestotrotz zeigte sich Fischer Boel stur, sowohl gegenüber der Bitte, den Interventionspreis zu erhöhen, als auch im Hinblick auf den Appell, die Exporterstattungssätze für Butter, Milchpulver und Käse anzuheben - bei gleichzeitiger "Vermeidung jeglicher Form von Marktverzerrung für Entwicklungsländer". Nicht in Erwägung gezogen wurde darüber hinaus die erneut eingebrachte Forderung nach der Wiedereinführung der Verfütterungsbeihilfe für Magermilch.
Aigner: Auf nationaler Ebene weiterdiskutieren
Fischer Boel blockte alle konkreten Forderungen ab, die über die im Milchbericht gemachten Vorschläge hinausgingen. Im Anschluss an das Treffen erklärte sie vor Journalisten, sie versuche durchaus, die Erwartungen der Mehrheit der Mitgliedstaaten zu erfüllen. Trotzdem würde sie beispielsweise gerne erfahren, wie die Exporterstattungen weiter angehoben werden sollten, ohne Marktverzerrungen auszulösen. Die Kommission habe sich gerade aus diesem Grund bislang sehr vorsichtig verhalten und die Weltmarktpreise nicht unterboten. Die Verfütterungsbeihilfe für Magermilch bezeichnete Fischer Boel als "rausgeworfenes Geld". Aigner bedauerte in einer knappen Stellungnahme, dass die Kommission den Vorschlägen nicht gefolgt sei. Die kompromisslose Haltung der Behörde sei nicht nachvollziehbar. "Wir werden jetzt auf nationaler Ebene weiterdiskutieren", so die Ministerin.
Le Maire fasste den Verlauf der Verhandlungen dagegen positiver auf. Im Gegensatz zu Aigner sprach er davon, dass "die Dinge in Bewegung kommen". Der französische Minister forderte einen "effizienteren Rahmen als das Quotensystem" zur Lenkung des Milchmarkts und warb dabei nachdrücklich für den Ausbau langfristiger Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeugern und -verarbeitern. Als Orientierung sollten dabei die Sektoren Obst und Gemüse sowie Wein dienen. Die Volatilität des Milchpreises nütze niemandem, weder den Erzeugern oder den Molkereien, noch dem Einzelhandel oder den Verbrauchern, betonte Le Maire. (AgE)
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Bedeutung der Sojaimporte angemahnt
Brüssel - Fischer Boel setzte sich beim Rat insbesondere für eine schnelle Zulassung der transgenen Maislinie MON 88017 zum Import als Futter- und Lebensmittel ein.
Die Dänin wies auf Spurenfunde des gentechnisch veränderten Organismus (GVO) in Sojalieferungen nach Deutschland, Spanien und Dänemark hin und griff damit Befürchtungen der Futtermittelhersteller hinsichtlich möglicher Versorgungsengpässe auf.
Bis Mittel Juli seien auf diese Weise bereits 200.000 Tonnen US-Soja der Eintritt in die EU verwehrt worden, so die Agrarkommissarin. Sie stellte klar, dass das Monsanto-Produkt bereits ein positives Risikogutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erhalten habe.
MON 88017: Uneinigkeit bei Zulassung
Gleichzeitig bedauerte sie das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH), wo es im Juli kein eindeutiges Votum für oder gegen die Zulassung gegeben habe. Fischer Boel rief die Mitgliedstaaten dazu auf, in künftigen Abstimmungen ihrer Verantwortung gerecht zu werden. In der Tischrunde wurde ihr Vorstoß von acht Mitgliedstaaten, darunter Großbritannien und die Niederlande, begrüßt, während Österreich, Zypern und Polen zur Vorsicht rieten.
GVO: Bewegung bei nationalen Anbauverboten?
Forderungen der polnischen Delegation, das Problem durch die Verfütterung von heimischen Eiweißpflanzen und Dauermilchprodukten zu lösen, wies Fischer Boel zurück. Dafür sei die Abhängigkeit von importiertem Soja einfach zu hoch. Die drei größten EU-Länder Deutschland, Frankreich und Italien ergriffen bei diesem Tagesordnungspunkt nicht das Wort. Die Minister werden über die Zulassung von MON 88017 voraussichtlich im Oktober ein Votum abgeben.
Abgelehnt: Exporterstattung für Schweinefleisch
Im weiteren Verlauf des Ministertreffens wurde die französische Forderung, die Exporterstattungen für Schweinefleisch anzuheben, von Fischer Boel abgelehnt. Die Avancen Le Maires konterte sie dabei mit dem Verweis, das Beste, was Frankreich für seine Schweineerzeuger tun könne, sei ein "Ja" für die Zulassung des Monsanto-Maises. Vor Journalisten stellte die Dänin darüber hinaus klar, sie stehe in der umstrittenen Frage des GVO-Anbaus auf EU-Territorium vollkommen hinter Kommissionspräsident José Manuel Barroso. Der deutete im Vorfeld seiner Gespräche mit den verschiedenen politischen Gruppen im Europaparlament an, im Falle seiner Wiederwahl einen Rahmen schaffen zu wollen, mit dem die Tolerierung nationaler Anbauverbote durch die EU möglich wäre. Darauf hatte zuletzt insbesondere Österreich gedrängt. (AgE)
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Neue Vorschriften für tierische Nebenprodukte
Brüssel - Endgültig frei ist der Weg für neue EU-Regeln zu tierischen Nebenprodukten. Die Agrarminister winkten einen mit dem Europäischen Parlament in Erster Lesung erzielten Kompromiss ohne weitere Aussprache durch.
Als eine der Hauptänderungen der neuen Verordnung wird für die Verarbeitungskette das Konzept eines Endpunktes eingeführt, ab dem ein Erzeugnis nicht länger den Vorschriften für tierische Nebenprodukte unterliegt.
Voraussetzung ist, dass bestimmte Gefahrenquellen durch Hitzebehandlung oder den Einsatz chemischer Substanzen ausgeschaltet wurden. In diesem Falle greifen dann künftig die allgemeinen Vorschriften für die Produktsicherheit. Gegenwärtig fallen fast alle tierischen Materialien, die nicht in die Nahrungskette gelangen, unter die Regeln für tierische Nebenprodukte.
Tierisches Nebenprodukt: Kein Weg zurück in Lebensmittelkette
Klargestellt wird in den neuen Vorschriften, dass ein Nebenerzeugnis, sobald einmal als solches deklariert, nicht mehr in die Lebensmittelkette zurückfließen darf. Allerdings dürfen mehr Materialien als bisher - soweit sie nachweislich kein größeres Risiko darstellen - für Futterzwecke verwendet werden. Dies betrifft allerdings nur Randprodukte wie die Verwendung als Fischköder; die neue Verordnung ändert nicht die Verfütterungsverbote im Rahmen der Vorschriften zum Schutz von Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE). Die Verfütterung verarbeiteter tierischer Proteine an landwirtschaftliche Nutztiere bleibt nach Angaben der EU-Kommission weiterhin verboten. (AgE)
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