Im einzelnen dürfen nun in Flandern 250 Kilo Stickstoff je Hektar auf Parzellen ausgebracht werden, die als Grünland mit Mais und Gras als Untersaat genutzt werden oder bei Schnittgrünland mit Mais als Folgefrucht sowie bei Schnittroggen auf den Mais folgen. Des Weiteren sind 200 kg/ha für Flächen mit Winterweizen oder Triticale erlaubt, wenn eine Zwischenfrucht folgt, aber auch für Flächen mit Zucker- oder Futterrüben.
Spezielle Buchhaltung verpflichtend
Landwirte, die die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen wollen, müssen jährlich bis zum 15. Februar einen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. In diesem Jahr war der Stichtag am 15. Juli. Die teilnehmenden Betriebe müssen für die gesamte Anbaufläche einen Düngeplan führen, in dem die
Fruchtfolge und die geplante Ausbringung von Viehdung sowie von Stickstoff- und Phosphatdüngern eingetragen werden. Der Einsatz von Phosphat aus chemischen Düngemitteln ist auf den unter die Ausnahmegenehmigung fallenden Parzellen verboten.
Düngerkonten und Transportkontrolle
Außerdem sind die Betriebe laut Kommissionsbeschluss verpflichtet, Düngerkonten zu führen. Dort werden Menge und Ausbringungszeitpunkt erfasst. Die zuständigen Behörden müssen ihrerseits sicherstellen, dass ab 1. Januar 2012 sämtliche Dungtransporte durch zugelassene Transporteure mittels geografischer Ortungssysteme aufgezeichnet werden und die Stickstoff- und Phosphorkonzentrationen von jedem Transport überprüft werden. Die Analyseergebnisse der Dungproben sollen den Behörden und dem übernehmenden Landwirten mitgeteilt werden. Nicht zuletzt fordert die Kommission, das bereits errichtete Überwachungsnetz für Probenahmen aus Oberflächenwasser und oberflächennahem Grundwasser aufrechtzuerhalten, um die Auswirkungen der Sondergenehmigung auf die Wasserqualität bewerten zu können. Die Ausnahmeregelung darf laut EU nicht zu einer Intensivierung der Viehhaltung führen; daher sind die zuständigen Behörden für eine Begrenzung des Viehbestands in der Region Flandern verantwortlich.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.