
Auf neue Kennzeichnungsregeln von Lebensmitteln verständigten sich Mittwochfrüh das Europäische Parlament, der Ministerrat und die EU-Kommission. Die Kennzeichnungspflicht betrifft frisches Schweinefleisch, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch.
Für Rindfleisch aus den EU-Mitgliedsländern ist bereits seit der BSE-Krise die verpflichtende Angabe des Produktionsursprungs vorgesehen. Einzelheiten der neuen Kennzeichnungsregeln sollen in einer Durchführungs-Verordnung fes tgelegt werden.
Parlament scheitert mit weitergehenden Forderungen
Das Europäische Parlament forderte weitergehende Vorschriften, scheiterte aber am Widerstand der EU-Mitgliedstaaten. Nach einem Kompromiss wird die Kommission im Rahmen einer zweijährigen Studie klären, ob auch Angaben des Herkunftslandes in Verarbeitungsprodukten aus Fleisch möglich sind.
Das Gleiche gilt für Molkereiprodukte. Hier hat die Kommission drei Jahre Zeit um die Kennzeichnung von Milch und Milchprodukten zu prüfen, die einen Anteil von mindestens 50 Prozent im Endprodukt haben.
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