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Wirtschaft

Fleischriesen einigen sich auf soziale Standards: Das sind sie

am Dienstag, 22.09.2015 - 12:29 (Jetzt kommentieren)

Immer wieder gingen Skandale über Ausbeutung von Billiglohnkräften durch die Medien. Nun hat sich die Fleischbranche in einer Erklärung zu besseren Arbeitsbedingungen und dem Ausbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung verpflichtet.

Nach den Medien-Skandalen der letzten Zeit haben nun sechs Branchengrößen in einer Selbstverpflichtung dem Sozialdumping den Kampf angesagt. In einer Erklärung haben sie sich einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft verpflichtet. Ein wichtiges Ziel dabei sei, den Anteil ihrer Stammbelegschaft zu erhöhen und die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auszubauen.
 
Unterzeichnet wurde die Selbstverpflichtung von:
  • Danish Crown Fleisch GmbH
  • Heidemark Geflügel Spezialitäten
  • Lohmann & Co. AG / PHW-Gruppe
  • Tönnies Holding GmbH & Co. KG
  • Vion GmbH
  • Westfleisch SCE

1. Jährlicher Bericht

Zur Umsetzung der Selbstverpflichtung soll es einen jährlichen Bericht der Gesamtbranche geben, in dem die Fortschritte zur Erreichung der vereinbarten Ziele, den Anteil der Stammbelegschaft zu erhöhen sowie die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auszubauen, dargelegt werden. Der Bericht wird darüber hinaus Angaben über die Ausbildungssituation, vor allem über bestehende und angebotene Ausbildungsverhältnisse enthalten. Dokumentiert werden ebenfalls konkret ergriffene Maßnahmen zur Integration ausländischer Beschäftigter wie z.B. Sprachkurse.
Der Bericht wird an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermittelt.

2. Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die sich der Selbstverpflichtung anschließenden Unternehmen verpflichten sich bis Juli 2016 ihre Strukturen und Organisationen derart umzustellen, dass sich sämtliche in ihren Betrieben eingesetzte Beschäftigte in einem in Deutschland gemeldeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden (ausgenommen sind Minijobber und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, die auch bei inländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen).

3. Mehr Förderung und Fortbildung

Die Unternehmen verpflichten sich verstärkt, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen sowie zu deren Besetzung entsprechende Förder- und Recruitingmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei werden sie eng mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten und dieser regelmäßig freie und frei werdende Arbeits- und Ausbildungsplätze melden. Bisher unqualifizierte Mitarbeiter aus der eigenen Belegschaft und solche von Werkvertragspartnern werden bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen und freien Arbeitsplatzstellen bevorzugt berücksichtigt.

4. Betriebsräte und Auftraggeberhaftung

Die sich der Selbstverpflichtung anschließenden Unternehmen bekennen sich zu geltendem Recht und Gesetz, d.h. insbesondere dem Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz. Insbesondere werden die Informationsrechte des Betriebsrates rund um den Einsatz von Werkverträgen beachtet und eingehalten. Die Betriebsräte werden bei solchen Maßnahmen angehört. Die Unternehmen bekennen sich darüber hinaus zu der in § 13 MiLoG und § 14 AEntG gesetzlich verankerten Auftraggeberhaftung beim Einsatz von Werkverträgen.
 

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