zimmermaedchen hat ein spezielles Problem: "folgendes: Person A wird aus der Höferolle gelöscht, Person B wird der Hof zu Lebzeiten überschrieben, ohne dass Person A darüber in Kenntnis gesetzt wird. Eine Notar-Angestellte sagt: Das ist richtig, die "gelöschte" Person A muss darüber (über die Löschung und das genaue Datum) NICHT informiert werden. Nachgefragt beim Landwirtschaftsgericht folgende Auskunft: JEDE Person, die direkt innerhalb dieser Höferolle in diesen Fall involviert ist, also auch Person A, MUSS darüber informiert werden. Tja, was ist denn nun richtig? war jemand in einer ähnlichen Situation und kann weiter helfen" krissy antwortet: "Meines Wissens kann nur der Betrieb als solches in der 'Höfrrolle' eingetragen sein, keine Personen. Die Übernahme wird dann im schlechtesten Fall nach dem Testament bzw wenn nicht vorhanden nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Für die, die nicht wissen was die Höfrrolle ist: Hier wird geregelt, dass ein Betrieb bei einem Erbantrrtt bzw bei der Übernahme nicht unter mehren Erben auf geteilt werden muss bzw das der Haupterbe nicht hohe Summen auszahlen muss. Der Besitz (das Land, die Maschinen und die Tiere) wird nicht als solches betrachtet, sondern nur der Gewinn, der durch diesen erwirtschaftete wird. Der Haupterbe kriegt so 'alles' und die Erben dann 'nur' einen Bruchteil, des Nennwertes. Eine Löschung kann nur auf Antrag durch den Besitzer erfolgen oder automatisch wenn der landwirtschaftlische Betrieb als solcher gelöscht wird, die scheidenden Erben müssen darüber nicht informiert werden. Die genannte Löschung (?) hört sich mehr nach einer Enterbung an, ich weiß das sowas zum Teil schon dort vermerkt werden kann. Ich wäre mir nicht sicher ob der "Enterbte" in diesem Fall informiert werden muss. Zu dem würde ich einem Notar-Angestellten (?) nicht soviel Fachwissen zutrauen, frag mal beim Landvolk nach, die haben da Fachanwälte. Die erklären einem auch sehr anschaulich wie dieses Konstrukt 'Höferolle' funktioniert... Die Schwiegermutter (die offensichtliche Besitzerin des Betriebes?) müsste aber jeder Zeit Einsicht nehmen können in die Eintragungen." Allerdings müsstest Du den Begriff "Besitzer" gegen den Begriff "Eigentümer" austauschen. Ich vermute auch, dass der Erblasser den Hof eben nicht als Hof, sondern als Realvermögen hinterlassen wollte."
Und Matthias ergänzt: "Wenn der Hof schon vor dem Erbfall übergeben wird, kann er ja nicht mehr vererbt werden, und fällt denke ich deswegen aus der Höferolle bzw die begünstigen ändern sich . Interessant wird es aber wenn der Erbfall innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung eintritt dann ist doch der Betrieb wieder Teil der Erbauseinandersetzung oder sehe ich das falsch?"
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