Nach einem Dekret des Wirtschaftsministeriums dürfen pflanzliche Lebensmittel als gentechnikfrei ("sans OGM") etikettiert werden, wenn weniger als 0,1 Prozent der Bestandteile gentechnisch verändert sind. Dabei muss die Beimischung zufällig und technisch unvermeidbar sein.
Bei tierischen Erzeugnissen wird in der Aufmachung unterschieden zwischen Produkten mit weniger als 0,1 Prozent und weniger als 0,9 Prozent Anteil an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie zwischen Eiern, Milch und anderen Erzeugnissen tierischer Herkunft. Festgelegt werden auch die Mindestzeiträume, in denen die lebensmittelliefernden Tiere gentechnikfrei gefüttert worden sein müssen.
Verbraucherschützer begrüßen die Orientierungshilfe
Imkereiprodukte und Honig dürfen als gentechnikfrei ausgezeichnet werden, wenn die Bienen im Umkreis von drei Kilometern um ihren Stock weder Pollen noch Nektar von transgene Blüten sammeln können. Die Kennzeichnungsbestimmungen treten zum 1. Juli 2012 in Kraft. Die Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir begrüßte die neuen Regeln, die den Konsumenten endlich eine klare Auswahl ermöglichten.
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