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Politik international

Frankreich: Rechnungshof kritisiert "verwässerte" Soforthilfen für Landwirte

am Donnerstag, 23.02.2012 - 06:23 (Jetzt kommentieren)

Paris - Das höchste französisches Verwaltungsgericht vermisst objektive Kriterien bei Subventionen an die Landwirtschaft und bemängelt wiederholte Verstöße gegen die Vorgaben der EU.

Dem französischen Rechnungshof, der als höchstes Verwaltungsgericht für Finanzfragen zuständig ist, sind die von der Regierung immer wieder gewährten staatlichen Hilfen zugunsten der Landwirtschaft ein Dorn im Auge. Die Mittel würden häufig bei konjunkturellen, sanitären oder klimatisch bedingten Krisen übereilt bewilligt, ohne die dafür notwendigen objektiven Kriterien zu berücksichtigen.
 
Damit seien derartige Hilfen aus der Staatskasse häufig "kontraproduktiv", monierten die Experten in ihrem soeben vorgelegten Jahresbericht. Bei den von Paris abgesegneten Hilfen seien darüber hinaus wiederholt die Auflagen der Europäischen Union missachtet worden, kritisierte der Rechnungshof.

Bei Marktkrisen "ungeschützt verwundbar"

Parallel dazu vermissen die Fachleute eine entsprechende eigene Absicherung der französischen Agrarbetriebe mit dem Effekt, dass diese "bei Marktkrisen ungeschützt verwundbar sind". In ihrem Jahresbericht beklagen die Prüfer ferner, dass im Zeitraum 2006 bis 2010 "mehr oder weniger gerechtfertigt" 1,67 Milliarden Euro an Subventionen aus der Staatskasse geflossen seien, darunter zahlreiche Hilfen "mit eher bescheidener Wirkung". Besonders bemängelt wurde zudem, dass einzelne Abteilungen des Agrarressorts häufig nicht in der Lage gewesen seien, dem Rechnungshof objektive Kriterien für die gewährten Hilfen zu liefern. Die einzige Ausnahme sei das Frühwarnsystem im Fall von unnatürlich niedrigen Erzeugerpreisen oder konjunkturellen Krisen bei Obst und Gemüse, räumte der Rechnungshof ein.

Kompliziertes Beihilfensystem im Visier

Ein Ärgernis ist den Prüfern unter anderem das überaus komplizierte System der staatlichen Agrarhilfen in Frankreich. Die Koexistenz von zahlreichen unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Behörden sei umstritten und erhöhe automatisch die Verwaltungskosten, heißt es in dem Expertenbericht. Allein im Jahr 2009 sind den Prüfern zufolge 10,5 Millionen Euro in Form von Direkthilfen an die Bauern verteilt worden. Dieser Betrag sei überstürzt zugesagt worden, doch mit der Verteilung habe es offensichtlich Probleme gegeben. "Die ersten Auszahlungen sind zwischen vier und sechs Monate nach der Unterzeichnung des ersten Runderlasses erfolgt", so die Prüfer. Eine derart massive Verzögerung sei bei akuten staatlichen Finanzhilfen nicht tragbar, argumentierte der Rechnungshof.

Verstöße gegen die Vorgaben der EU

Besonders verärgert reagierte die Behörde auf die Tatsache, dass Paris mit seinen Hilfen gegen eine Reihe von EU-Auflagen verstoßen habe. So müssten Soforthilfen für die Landwirtschaft generell bei der EU-Kommission notifiziert und von dieser genehmigt werden. Die einzige Ausnahme von dieser Regel seien De-Minimis-Beihilfen. Diese dürften je Begünstigtem 7.500 Euro über einem Zeitraum von drei Finanzjahren nicht übersteigen, um so sicherzustellen, dass diese keine negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt hätten. Nicht in Ordnung sei allerdings, dass in den Bestimmungen des Pariser Agrarressorts "vorgesehen war, die Hilfen an die Milchproduzenten nicht als De-Minimis-Hilfen zu deklarieren." Von illegalen Soforthilfen seien im Zeitraum 2008 bis 2010 rund 600 Betriebe betroffen gewesen, so die Prüfer. Die Landwirte hätten zu viel Geld erhalten, das theoretisch wieder zurückgezahlt werden müsse.

Strukturelle Reformen gebremst

Die hohe Inanspruchnahme der staatlichen Beihilfen beweise zugleich deren Ineffizienz, monierte der Rechnungshof. Nach seiner Ansicht wird damit die notwendige strukturelle Reform der französischen Landwirtschaft gebremst. Die generell erwartete "nationale Solidarität" verhindere zahlreiche notwendige Entwicklungen in bestimmten Branchen, bedauerten die Prüfer. De facto wäre es wesentlich sinnvoller, die Agrarbetriebe mit Hilfe von Finanzinstrumenten gegen Wettbewerbsverzerrungen, sanitäre, konjunkturelle oder klimatisch bedingte Krisen abzusichern. Dazu zählten die wiederholt angemahnte Einkommensversicherung oder Steuervergünstigungen, um die Eigenverantwortung der Betriebsleiter zu stärken, mit dem positiven Nebeneffekt, gleichzeitig die Belastung der öffentlichen Finanzen zu reduzieren.

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