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Urteil

Frau von Kuh getötet: Landwirt muss 490.000 Euro zahlen

Warnschild vor Weidevieh auf Alm
am Freitag, 22.02.2019 - 09:56

Ein österreichischer Landwirt muss nach dem Tod einer Touristin 490.000 Euro zahlen. Die Frau war 2014 von seiner Kuh auf einer Alm totgetrampelt worden.

Ein tragischer Unfall kostete im Juli 2014 einer 45-jährigen Touristin aus Rheinland-Pfalz das Leben. Sie wurde damals auf einer Alm im Stubaital in Österreich von 20 Kühen mit Kälbern angegriffen und totgetrampelt. Die Hinterbliebenen hatten auf Schadenersatz geklagt. Nun ist ein Urteil im Zivilprozess ergangen.

Wie der TV-Sender ORF Tirol berichtet, entschied das Gericht, dass der vom Witwer beklagte Landwirt insgesamt 490.000 Euro Schadenersatz und Hinterbliebenenrente zahlen muss. Der Bauer wolle gegen das Urteil Berufung einlegen.

Urteil trotz Hinweis- und Warnschildern

Der Witwer der Frau habe dem Landwirt vorgeworfen, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben. Der jedoch verwies während der Verhandlung mehrmals darauf, dass er Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten, an den Zugängen zur Weide angebracht hatte.

Der Anwalt des Witwers habe jedoch darauf bestanden, dass der Landwirt dazu verpflichtet gewesen wäre, die Kühe von der öffentlichen Straße fernzuhalten.

Landwirt hätte Weide einzäunen können

In der Urteilsbegründung hieß es, dass der Landwirt die Weide hätte einzäunen können. "Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Viehhalter den Weg abzäunen und so den Unfall hätte verhindern können", sagte Ewald Jenewein, der Anwalt des Landwirts, gegenüber ORF Tirol.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so befürchtet Jenewein nun eine "Lawine von Folgen insbesondere für Viehhalter im alpinen Bereich".

Freies Wegerecht nur für Wald: Ende der freien Weide

Das würde das Ende der freien Weide bedeuten, meint der Anwalt laut ORF. Man müsse dann jede Fläche von stärker frequentierten Wegen abzäunen – stets mit der Frage im Hinterkopf, ab wann denn ein Weg als stärker frequentiert gelte?

Als Folge könnten Landwirte ein Queren ihrer Gründe nicht mehr erlauben, so der Jenewein. Das freie Wegerecht nach dem Forstgesetz gelte nämlich nur für den Wald und nicht für freie Weideflächen, erklärt er gegenüber dem TV-Sender.

Frau auf Wanderweg mit Hund unterwegs

Der Unfall hatte sich am 28. Juli 2014 ereignet. Die 45-Jährige war im Pinnistal in Tirol mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen Vermutlich hatte es die Herde auf den angeleinten Hund der Wanderin abgesehen, so die Exekutive.

Die Staatsanwaltschaft hatte noch im selben Jahr die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

2017 erneuter tödlicher Unfall auf Alm

2017 hatte es in Tirol wieder einen tödlichen Unfall dieser Art gegeben, wie agrarheute berichtete. Im Juli wurde eine Wanderin von einer Mutterkuh angegriffen und dabei tödlich verletzt.

Die 70-Jährige war in Begleitung und mit zwei Hunden auf einer Weide in Erl bei Kufstein spazieren gegangen, berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA. Auf der Weide seien mehrere Mutterkühe mit ihren Kälbern gewesen.

Mit Material von ORF, Salzburger Nachrichten

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