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Politik international

Freihandelsabkommen mit Südkorea unterzeichnet

am Donnerstag, 14.10.2010 - 09:56 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die Europäische Union und Südkorea haben ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, mit dem der Handel für Landwirtschaft und Industrie liberalisiert wird.

Wie die EU-Kommission mitteilte, wird das Abkommen ab Juli 2011 vorläufig angewandt - vorausgesetzt das Europaparlament stimmt bis dahin zu. Auch in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten muss der Freihandelspakt noch ratifiziert werden. Einiges verspricht sich die Kommission von dem Abkommen gerade im Agrarbereich. "EU-Exporteure, die Industrieprodukte und Agrarerzeugnisse nach Südkorea ausführen, werden keine Zölle mehr zahlen müssen", teilte die Brüsseler Behörde mit. 

Nicht erwähnt werden dabei allerdings die teilweise recht langen Übergangsfristen bis zu rund 20 Jahren. Beispielsweise werden die Zölle für Bauchspeck in elf Jahresschritten schrittweise bis zum völligen Wegfall des Außenschutzes abgebaut. Für Bäuche - das ist eine andere Zollposition - sollen es lediglich sechs Jahre sein.

Deutschland einen Schritt voraus

In der Endstufe des Abkommens fallen laut Kommissionsberechnungen rund 1,6 Milliarden Euro an Zöllen für die hiesigen Lieferanten weg. Knapp ein Viertel davon soll auf die Landwirtschaft entfallen. Außerdem soll es zum Abbau sogenannter nichttariffärer Hürden kommen, das sind Handelshemmnisse, die beispielsweise durch Verbraucherschutz und Quarantänebestimmungen bestehen. Abzuwarten bleibt, ob der exportorientierte deutsche Schweinesektor von dem Abkommen profitiert. Schließlich sind die Grenzen nach Südkorea für deutsche Schweinefleischlieferanten seit diesem Frühjahr ohnehin schon offen.

Tierärztlichen Vorschriften geregelt

Auf direktem Weg zwischen Seoul und Berlin sind auch die tierärztlichen Vorschriften geregelt. So werden die Veterinärbestimmungen, die auch die Wiederaufnahme des deutsch-südkoreanischen Schweinefleischhandels ermöglicht haben, auf bilateralem Wege zwischen den beiden Ländern geregelt. Allerdings besteht in Brüssel die Tendenz, die Veterinärverhandlungen mit Drittstaaten zunehmend in eigener Regie zu führen, das gilt beispielsweise für Russland. Der Abschluss des neuen Freihandelsabkommens mit Südkorea bedeutet aber nicht, dass dies nun automatisch auch für Südkorea gelten muss.

Ausnahmen für Reisprodukte

Wie die Kommission mitteilte, werden 98,7 Prozent der Industrie- und Agrarzölle innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit Südkorea abgebaut. Diese Angabe bezieht sich auf den Handelswert. Einige Ausnahmen im Agrarbereich soll es aber geben, so für Reisprodukte. Zudem sind die EU und Südkorea berechtigt, bis zu vier Jahre lang eine Schutzklausel anzuwenden, wenn nach der Handelsliberalisierung die Importe für das jeweilige Produkt stark steigen. Mit der Schutzklausel wird dann für einen Übergangszeitraum das alte Zollniveau wiederhergestellt.

Viertwichtigster Handelspartner  

Befürchtungen wegen des Handelspaktes hegt unter anderem die EU-Automobilindustrie, besonders in der Kleinwagensparte, denn hier sind die Südkoreaner ein starker Konkurrent. Andererseits hat Seoul seinen Agrarsektor in einzelnen Bereichen - so für die Reisproduktion - stark abgeschirmt, um die heimischen Erzeuger zu stützen. Dabei wird es im Handel mit der EU auch nach dem Freihandelspakt bleiben. Da in der Europäischen Union die Reisproduktion auf dem Rückzug ist, nicht zuletzt wegen zunehmender Handelsliberalisierung, gibt es hier keine Probleme mit den Südkoreanern. In den letzten Jahren ist Südkorea zum viertwichtigsten Handelspartner der Europäischen Union hinter den USA, Japan und China aufgestiegen. (AgE)

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