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Kurz vor dem Beginn von Freihandelsgesprächen mit der EU haben die Vereinigten Staaten noch einmal klargestellt, dass sie zahlreiche EU-Regeln hinsichtlich der Tier- und Pflanzengesundheit durchaus als Handelsbarrieren sehen, über die noch zu reden ist.
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Zulassungsverfahren dauert zu lange
Im diesjährigen Bericht zu sanitären und phytosanitären Handelshemmnissen, der vergangene Woche von der US-Regierung veröffentlicht wurde, wird die EU-Gentechnikpolitik als zentraler Stein des Anstoßes genannt. Washington kritisiert darin die Zulassungsverfahren als zu langsam, beklagt die Rückverfolgbarkeitsanforderungen als wirtschaftlich undurchführbar, geißelt nationale Sondermaßnahmen einschließlich des deutschen Anbauverbots der Maislinie MON810 und hält Koexistenzauflagen für unnötig und belastend. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) benötige zur Evaluierung neuer Zulassungsanträge in der Regel länger als die zuständigen Behörden in den USA oder anderen Ländern - obwohl die EFSA einen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) aus wirtschaftlicher US-Produktion noch nie als unsicher bewertet habe.
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Geflügelfleisch weiter Thema
Ferner zeigen die USA deutlich, dass das Thema "Chlorhähnchen" für sie noch nicht abgeschlossen ist. In Amerika ist es üblich, Geflügel nach dem Schlachten mit chlorhaltigen Substanzen zu säubern, um die Zahl potentieller Krankheitskeime zu verringern. In der EU ist jedoch die Reinigung der Schlachtkörper ausschließlich mit Trinkwasser zulässig - strenge Haltungsvorschriften sollen sicherstellen, dass es zu einer übermäßigen Keimbelastung gar nicht erst kommt. Auf massiven Druck der US-Handelspartner legte die Europäische Kommission 2008 einen Vorschlag zur Zulassung bestimmter Chemikalien zur Schlachtkörperreinigung vor. Dies wurde vom Rat jedoch in seltener Einigkeit abgelehnt - ein starkes transatlantisches Signal. Die USA verweisen auf ein anhängiges Streitschlichtungsverfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu dieser Frage.
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Hormonfrage offen
Darüber hinaus wünschen sich die USA weiterhin eine Öffnung des EU-Markts für masthormonbehandeltes Fleisch. Insbesondere das Verbot des Einsatzes des Leistungsförderers Ractopamin in der Schweinemast ist Washington ein Dorn im Auge. US-Exporteure müssten in einem mühsamen Verfahren nachweisen, dass ihre Ware nicht unter Einsatz von Ractopamin hergestellt worden sei. Diese Anforderungen, "die wissenschaftlich nicht gerechtfertigt scheinen", stellten ein wichtiges Handelshemmnis dar.
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Die US-Schweinefleischexporte in die EU würden auf eine kleine Zahl von Erzeugern begrenzt. In diesem Zusammenhang wird in dem Bericht auf eine - von der EU nicht anerkannte - Entscheidung der Co- dex-Alimentarius-Kommission verwiesen: die Einführung von Rückstandshöchstwerten für Ractopamin in Schweinefleisch. Im Rahmen der Beilegung des jahrzehntelangen Streits über masthormonbehandeltes Rindfleisch durch eine EU-Marktöffnung für hochwertiges, hormonfreies US-Fleisch spricht die Regierung jetzt von einer "vorläufigen Einigung". Weitere Kritikpunkte betreffen EU-Auflagen für den Import von Kirschen, Meeresfrüchten, Rohmilch sowie Tierfett als Schlachtnebenprodukt.
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