Führerschein auf Feldwegen
Es ist ein Irrglaube, dass Personen ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände Schlepper, Hoflader oder Stapler fahren dürfen. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schließen das Fahren von Schlepper, Hoflader oder Stapler ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände aus. Auf einem offenem Betriebsgelände und auf Feldwegen ist ein Führerschein notwendig.
Viehdiebstahl in Neuseeland
Zwischen Mitte Juli und Ende August dieses Jahres sind 500 Kühe von einer Weide im Süden Neuseelands spurlos verschwunden. Der Halter der ursprünglich 1.300 Tiere starken Herde hatte dies bei einer Viehzählung Ende August festgestellt.
CNH Industrial übernimmt Kongskilde Agriculture
CNH Industrial kauft die Sparte für Grünlandtechnik und Bodenbearbeitung von Kongskilde Industries. Das gab CNH Industrial vergangene Woche bekannt.
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