Zehn Wochen nach der Sonderkonferenz der Agrar- und Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern zu Konsequenzen aus dem
Dioxin-Skandal hat Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner eine positive Bilanz gezogen und drei weitere Maßnahmen des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" auf den Weg gebracht.
Nach dem entsprechenden Verordnungsentwurf sollen künftig Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht nach strengen Kriterien unterworfen werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Futterfette produzieren, ihre Produktionsströme klar voneinander trennen. Fette und Öle, die für die Herstellung von Futtermitteln, Lebensmitteln oder Arzneimitteln bestimmt sind, dürfen nicht in derselben Anlage hergestellt werden wie Fette, die in der industriellen Produktion, zum Beispiel bei der Papierherstellung, eingesetzt werden.
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