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Politik national

Futtermittel-Hersteller unterliegen künftig Zulassungspflicht

am Mittwoch, 30.03.2011 - 09:34 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) bringt drei weitere Maßnahmen des "Aktionsplans Verbaucherschutz in der Futtermittelkette" auf den Weg.

Zehn Wochen nach der Sonderkonferenz der Agrar- und Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern zu Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal hat Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner eine positive Bilanz gezogen und drei weitere Maßnahmen des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" auf den Weg gebracht.
 
Nach dem entsprechenden Verordnungsentwurf sollen künftig Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht nach strengen Kriterien unterworfen werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Futterfette produzieren, ihre Produktionsströme klar voneinander trennen. Fette und Öle, die für die Herstellung von Futtermitteln, Lebensmitteln oder Arzneimitteln bestimmt sind, dürfen nicht in derselben Anlage hergestellt werden wie Fette, die in der industriellen Produktion, zum Beispiel bei der Papierherstellung, eingesetzt werden.

Trennung der Produktionsströme

Die neue Verordnung mindert das Risiko, dass Rohstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke unbeabsichtigt miteinander vermischt werden können. "Die Trennung der Produktionsströme ist ein weiterer wichtiger Baustein des Aktionsplans. Wir setzen alle geplanten Maßnahmen mit Hochdruck um und erhöhen so die Sicherheit der Futtermittelkette", erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Aigner im Vorfeld der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz, die am Mittwoch in Jena beginnt.

Auflagen für Eigenkontrollen erhöht

Als weitere Sicherheitsmaßnahme wurden nun die Auflagen für Eigenkontrollen der Mischfuttermittelhersteller durch rechtsverbindliche Vorgaben präzisiert. Die Betriebe sind demnach verpflichtet, Zutaten vor der Verwendung auf ihre Reinheit und Sicherheit zu untersuchen. Dabei wird unter anderem auf Dioxin, Furane oder dioxinähnliche Stoffe getestet. Erst wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen, darf mit der Herstellung des Mischfuttermittels begonnen werden. Die Untersuchungen erfolgen in Risikokategorien, die besonders kritische Stoffe stärker unter die Lupe nehmen. Fettsäuren müssen beispielsweise vor der Verwendung ausnahmslos, das heißt zu 100 Prozent, überprüft werden.
 
Gleiches gilt für Einzelfuttermittel, die nicht in der nationalen Positivliste aufgeführt sind. Sie unterliegen ebenfalls einer vollständigen Untersuchungspflicht ohne jede Ausnahme. Stoffe, bei denen das Risiko einer Kontamination geringer ausfällt (zum Beispiel reine Pflanzenöle aus Ölmühlen oder Fischerzeugnisse) müssen je nach Risikoklasse jeweils zu 50 Prozent beziehungsweise zu 20 Prozent untersucht werden. Verstöße gegen die Kontrollpflichten vor der Einmischung der Zutaten in das Mischfuttermittel werden nach Inkrafttreten der neuen Verordnung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Weitere Schritte folgen

In ihrem "Aktionsplan" hatte Aigner als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal umfangreiche Maßnahmen vorgestellt. Mehr als die Hälfte dieser Maßnahmen, die auf Seiten des Bundes geplant sind, sind durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bereits in der Umsetzung. Weitere Schritte folgen: So soll es künftig ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichem Lagebericht geben, das alle Daten in einem bundesweiten Pool einspeist und auswertet.

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