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Futtermittel: Unternehmen haben Versicherungspflicht

am Donnerstag, 15.11.2012 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Berlin - 2010 hatte ein Unternehmen mit Dioxin verunreinigte Fette zur Futtermittelproduktion ausgeliefert. Eine Konsequenz daraus ist, dass sich Futtermittelunternehmen künftig Haftpflicht versichern müssen.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) verabschiedet. Mit dieser Änderung ist der Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner weitgehend abgearbeitet, teilt das Landwirtschaftsministerium mit.
 
Die Gesetzesänderung regelt die Haftung von Futtermittelunternehmen: Futtermittelunternehmer müssen künftig eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese soll Schäden abdecken, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfutters entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.

Informationsübermittlung soll besser werden

Die jetzige Gesetzesänderung betrifft weitere Regelungen im Bereich Lebensmittelsicherheit: So wird die Informationsübermittlung zwischen den Behörden der Lebensmittelüberwachung und dem Gesundheitswesen verbessert. Behörden der Lebensmittelüberwachung werden künftig dazu verpflichtet, Verdachtsfälle von Lebensmittelinfektionen, die bei ihren Kontrollen auftreten, an die Gesundheitsbehörden zu melden. Umgekehrt ist auch im Infektionsschutzgesetz - für das das Bundesministerium für Gesundheit die Federführung hat - vorgesehen, dass Gesundheitsbehörden ihrerseits Verdachtsfälle von Lebensmittelinfektionen an die Lebensmittelüberwachung melden. 

Hintergrund

Ende 2010 hatte ein norddeutscher Futtermittelhersteller mit Dioxinen verunreinigte Fette zur Futtermittelherstellung ausgeliefert, woraufhin eine Vielzahl von Futtermittel- und Nutztierbetrieben gesperrt werden musste. Bundesverbraucherministerin Aigner hatte in der Folge den zehn Punkte umfassenden Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" auf den Weg gebracht.
 
Er enthält präzise Regelungen zu Zulassungs- und Meldepflichten, die teilweise auf Initiative Deutschlands von der EU übernommen wurden und in allen Mitgliedstaaten gelten.
  • Bundesrat winkt Dioxin-Aktionsplan durch (20. Juni 2011) ...

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