
Konkrete Gebührensätze sind zu pauschal
Bisher gelten Pauschalgebühren
- Betriebskontrolle 510 Euro,
- Probenahme und Untersuchung 845 Euro
- Importkontrolle 0,1 Euro je Tonne einer Sendung
Das Land Niedersachsen darf für die amtliche Futtermittelkontrolle Gebühren erheben, hat die Tarife aber zu pauschal festgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.
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