30 Prozent für 'Begrünungsmaßnahmen'
- Landwirte mit mehr als drei Hektar Nutzfläche sollen wenigstens drei verschiedene Kulturen anbauen mit einem Anteil der einzelnen Frucht von mindestens fünf bis maximal 70 Prozent.
- Daneben sollen wenigstens fünf Prozent der Nutzfläche ohne Dauergrünland als "ökologische Schwerpunktflächen" nachgewiesen werden.
- Ferner soll für bestehendes Dauergrünland ein Umbruchverbot auf betrieblicher Ebene gelten.
Kürzung oberhalb einer 'Basisprämie'
- um 20 Prozent bis 200.000 ,
- um 40 Prozent bis 250.000 und schließlich
- um 70 Prozent bis 300.000 .
Die Direktbeihilfen der Europäischen Union für Großbetriebe sollen oberhalb einer Basisprämie von 150.000 Euro stufenweise verringert werden. Lesen Sie dazu mehr in unserem Artikel ...
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