Statt einer Neuzuteilung der Zahlungsansprüche fordert der DBV die Fortführung der bestehenden Zahlungsansprüche für Mitgliedstaaten, die 2013 schon das Regionalmodell umgesetzt haben. Hierdurch könnten neue Diskussionen um Klauseln in Pachtverträgen bezüglich der Zahlungsansprüche vermieden werden.
Der DBV fordert ergänzend, dass nicht aktivierte Zahlungsansprüche als Zuschlag auf alle aktivierten Ansprüche ausgekehrt werden, um den Plafond für die Direktzahlungen besser auszuschöpfen. Mit Blick auf die drohende Kürzung des deutschen Plafonds für die EU-Direktzahlungen muss eine gleichmäßige Lastenteilung für alle deutschen Landwirte erfolgen, so der DBV.
Die Förderung für Junglandwirte sollte aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes verbindlich angeboten werden. Diese sollte vorrangig als Förderung von Investitionen beziehungsweise als einmalige Niederlassungsprämie für die Betriebsentwicklung gewährt werden.
Auch der Europäische Rechnungshof nahm vor kurzem Stellung zu den Vorschlägen der EU-Kommission über die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2014. Mehr dazu hier ...
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