Kappung der Direktzahlungen: In den meisten EU-Ländern werden die Direktzahlungen ab einer Höhe von 150.000 Euro um fünf Prozent gekappt. Italien beschneidet die erste Säule bei dieser Summe um 50 Prozent. Neun Mitgliedsstaaten kappen die Direktzahlungen bei einer Höhe zwischen 150.000 und 600.000 Euro zu 100 %:
- bei 150.000 Euro: Belgien (Flandern), Irland, Österreich, Polen, Nordirland
- bei 176.000 Euro: Ungarn
- bei 300.000 Euro: Bulgarien, Wales
- bei 500.000 Euro: Italien
- bei 600.000 Euro: Schottland
Deutschland hat sich gegen eine Kappung der Direktzahlungen entschieden, schichtet aber einen gewissen Betrag zu Gunsten der Förderung der ersten Hektar um. EU-weit sollen druch die Kappung im Zeitraum von 2015 bis 2019 558 Millionen Euro eingepart werden.
Ökologische Vorrangflächen: Landwirtschaftliche Betriebe müssen ab diesem Jahr grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden (z.B. zum Erhalt von Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern). Eine landwirtschaftlich produktive Nutzung bleibt unter bestimmten Bedingungen aber zulässig.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten, wie die Flächen genutzt werden können. Sechs Mitgliedsstaaten bieten ihren Landwirten nur bis zu vier Maßnahmen an (u.a. Spanien, Österreich), neun EU-Staaten zwischen fünf und neun (u.a. Großbritannien, Dänemark). Die anderen 13 Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, bieten über zehn Maßnahmen bei den ökologischen Vorrangflächen an.
- Ratgeber: Zwischenfrüchte selber mischen - so gehts (22. Dezember 2014)...
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