So sollen im kommenden Jahr erste Elemente aus der Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) gelten. Die Aufstockung der Direktzahlungen auf die ersten Hektare - wie es Deutschland plant - ist eigentlich Bestandteil des Reformpaketes, das in der Regel erst ab 2015 in Kraft treten wird. Aber für Kleinbetriebe soll die Neuregelung vorgezogen werden, damit Empfänger von Summen unter 5.000 Euro an Direktzahlungen nach dem Wegfall der Modulation nicht einseitig belastet werden.
Des Weiteren dürfen ab 2014 bestehende Förderprogramme aus der Zweiten Säule der GAP (Ländliche Entwicklung) fortgeführt werden und mit Mitteln aus der neuen EU-Finanzperiode von 2014 bis 2020 ausgestattet werden. Offen bleiben die Übergangsregeln in EU-Mitgliedstaaten, die Kleinbetriebe von anstehenden Kürzungen der Direktzahlungen ausnehmen wollen.
Das EP und die Kommission möchten eine Ausnahme von den Kürzungen für Betriebe bis zu 5.000 Euro zulassen. Die EU-Mitgliedstaaten bevorzugen eine Obergrenze von lediglich 2.000 Euro. In den kommenden Tagen sollen die offenen Punkte im schriftlichen Verfahren ausgeräumt werden. Am 04. November will der Agrarausschuss über die Übergangsregeln abstimmen.
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