Wie die dpa berichtet, landet ein seit Jahren schwelender Streit um das Krähen von Hähnen in Brandenburg/Havel nun vor Gericht. Dürfen die Hähne von Züchter Reno Nerling lauter krähen als 55 Dezibel? Das sei die Frage, über die ein Richter am Amtsgericht heute entscheiden muss, so die dpa.
Geklagt habe ein Nachbar, dem die Tiere im Dorf Zitz im äußersten Westen Brandenburgs zu laut, zu oft und zu früh gackert habe.
Forderung: Freilaufverbot und weniger Hähne
Der Kläger wolle durchsetzen, dass der Züchter statt bis zu acht Hähnen nur höchstens zwei halten darf. Zudem solle den Tieren laut dpa-Meldung ein Freilaufverbot zu bestimmten Zeiten verordnet werden. Dabei ist Nerling dem Nachbarn schon weit entgegengekommen, wie der Landesvorsitzende des Geflügelzüchterverbands, Rolf Graf, sagt. So habe er seine Hühner der Rasse "Antwerpener Bartzwerg" gegen die als ruhiger geltenden japanischen Zwerghühner "Chabos" ausgewechselt.
Freigang für Hühner geregelt
Die Klappe des Hühnerstalls sei mit einer elektronischen Vorrichtung versehen worden, die den Hühnern den Freigang nur zu bestimmten Zeiten erlaube, sagte Graf gegenüber der dpa. Er habe Zitz besucht und sei der Meinung, dass der Verkehr auf dem Kopfsteinpflaster zwischen den Höfen der beiden Kontrahenten wesentlich lauter sei, als das Gekrähe der Hähne.
Gegackere im Dorf sei 'normal'
Auch für Ortsvorsteher Silvio Mehlhaase sei die Klage "unerklärlich". In einem Dorf, in dem fast jeder Tiere halte, werde auch gegackert, meint er laut dpa. "Jeder will Bio-Eier aus Freilandhaltung, dann müssen die Hühner auch aus den Ställen raus", so Mehlhaase. Wie die 55 Dezibel zusammenkommen, könne er sich nicht erklären. Um dem Züchter den Rücken zu stärken, habe die Gemeinde die Nutztierhaltung für ortsüblich erklärt.
Prozesse wegen tierischer Lärmbelästigung
Hahnenschreie waren in Deutschland schon oft Anlass zum Rechtsstreit, berichtet die dpa. So verbot das Landgericht Oldenburg 1997 den Hähnen eines Geflügelzuchtvereins in Niedersachsen mit Rücksicht auf lärmgestresste Nachbarn das Krähen. Das Gericht ordnete ein 'Nachtkrähverbot' an. An Sonn- und Feiertagen durften die Tiere von 12.00 bis 14.00 Uhr höchstens diskret in ihren Ställen gackern, so die dpa.
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