Antrag: Roundup im Getreide verbieten
Die SPD-Fraktion hatte beantragt, den Einsatz von Glyphosat im Getreide zu verbieten. Konkret ging es dabei um folgende Punkte:
- Verbot der Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden zur Ernteerleichterung in Beständen (Sikkation)
- Begrenzung der maximalen Ausbringmenge von 2.000 Gramm auf unbestellten Ackerflächen innerhalb von drei Jahren
- Verbot der Anwendung von Glyphosat auf Flächen im Verantwortungsbereich des Freistaats
- Verbot des Handels und der Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden für den Privatbereich
Zur Begründung ihres Antrags hatte sich die SPD auf eine Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation berufen. Diese hatte Glyphosat Ende März als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Der Antrag der SPD wurde abgelehnt.
- WHO: Glyphosat ist 'wahrscheinlich krebserregend' ...
Antrag: Glyphosat-Einsatz auf staatlichen Flächen
Einen weiteren Antrag zum Glyphosat hatte die Grüne Fraktion eingereicht. Im Kern ging es dabei um den Einsatz des Unkrautvernichtzungsmittels auf staatlichen Flächen. Konkret sollte der Landtag beschließen - und in Folge die Staatsregierung auffordern,
- den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf staatlichen Flächen zu beenden,
- den Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel in die Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aufzunehmen,
- das im Rahmen der Verbraucherministerkonferenz von Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgebrachte Anliegen zum Verbot des Einsatzes von Glyphosat durch Privatverbraucherinnen und -verbraucher zu unterstützen,
- sich auf Bundes- und Europaebene für ein Verbot des Wirkstoffs Glyphosat einzusetzen.
Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
- Glyphosat: Bald komplett verboten? ...
Antrag: Neubewertung von Glyphosat
Die CSU beantragte eine Neubewertung von Glyphosat. Sie will die Staatsregierung auffordern
- bis zum Abschluss des Neubewertungsverfahrens auf EU-Ebene die Auswirkungen des Einsatzes glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf das Grundwasser und die Oberflächengewässer weiterhin intensiv zu untersuchen und
- nach Vorliegen der Ergebnisse des Neubewertungsverfahrens dem Landtag über Maßnahmen zu berichten, die aus Sicht der Staatsregierung nötig sind und in eigener Kompetenz umsetzbar wären.
Diesem Antrag stimmte der Umweltausschuss zu.
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