In dem Papier gibt Cioloş insbesondere zu verstehen, dass bestimmte Agrarumweltmaßnahmen ebenso auf das Greening der Direktzahlungen angerechnet werden könnten wie zertifizierte nationale Produktionsprogramme, die beispielsweise zum Klimaschutz beitragen.
Daneben soll die Verpflichtung zum Anbau von mindestens drei verschiedenen Feldfrüchte auf Ackerflächen gelockert werden: Cioloş schlägt jetzt vor,
- Betriebe unter zehn Hektar pauschal und
- Betriebe mit überwiegend Grünland bis zu einer Größe von 50 Hektar (ha) auszunehmen.
Ferner soll Grünland erst dann vom Umbruchverbot betroffen werden, wenn es wenigstens acht Jahre aus der Fruchtfolge genommen wird. Traditionelle Weiden, die neben Gras auch mit Sträuchern und Bäumen bewachsen sind, sollen ebenfalls als Dauergrünland gewertet werden.
Vor den Ministern hielt Cioloş aber an einem Greening der Direktzahlungen fest. Überlegungen, Teile des Geldes für zusätzliche Agrarumweltmaßnahmen in die Zweite Säule zu verschieben, bezeichnete er als nicht verhandelbar. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warf dem Kommissar trotzdem vor, gegenüber den Ministern "eingeknickt" zu sein.
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