Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Politik national

Greening-Paket endgültig verabschiedet

am Freitag, 23.05.2014 - 10:29 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Gegen 21:40 Uhr war es soweit. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wurde gestern im Bundestag das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz beschlossen.

"Der Abschluss des Direktzahlungs-Durchführungsgesetzes im Rahmen der GAP gehört für mich in die Kategorie Schwergeburt plus zwei Nachgeburten", zeigte die CSU-Politikerin Marlene Mortler die schwierigen Verhandlungen zu Beginn der Beratung am gestrigen Donnerstag auf. "Mit dem Gesetz haben Landwirte in Deutschland endlich Planungssicherheit. Sie können mit den Anbauvorbereitungen für den kommenden Herbst beginnen. Für mich ist klar: Nur Maßnahmen, die in der Praxis auch umsetzbar sind, werden den Umweltschutz wirklich voranbringen."
 
Von Anfang an sei laut Mortler klar gewesen, dass "Grünland auch Grünland bleiben müsse". In FFH-Gebieten bleibe das Grünland-Umbruchverbot erhalten, außerhalb besagter Gebiete müsse im Falle eines Umbruchs an anderer Stelle genau soviel neues Grünland zur Verfügung gestellt werden. "Untern Strich muss die Grünlandfläche immer gleich bleiben", sagte die Unionspolitikerin.
 
Die agrarpolitische Sprecherin der Linken, Dr. Kirsten Tackmann kritisierte den Beschluss. Zu Beginn der GAP-Debatte in Brüssel sah es laut Tackmann noch nach einem "Paradigmenwechsel" nach dem Motto "öffentliches Geld für öffentliche Leistungen" aus. Am Ende sei lediglich ein "weicher Kompromiss" zu Stande gekommen, der zwar in die richtige Richtung aber nicht weit genug gehe. Die Enthaltung der Linken zum nationalen Beschluss begründete Tackmann insbesondere mit der neunprozentigen Umverteilung der Gelder von Ost nach West im Zuge der Förderung der ersten Hektare sowie der Aufweichung bei den ökologischen Vorrangflächen.
 
Der Agrarsprecher der Grünen, Friedrich Ostendorff erkannte in der Debatte die Vereinbarungen zum Grünlandschutz an. Kritisch steht Ostendorff der Ablehnung gegenüber, weitere Gebiete in die Kulisse des umweltsensiblen Dauergrünlandes aufzunehmen. Der Koalitionkompromiss habe den Gesetzentwurf der Bundesregierung bei allen Regelungen, die das Greening auf dem Acker betreffen, noch einmal massiv verschlechtert hat. Die Düngung mit Gülle sei damit erlaubt, und das Totspritzen des Aufwuchses ab Silvester ebenfalls zulässig. Insgesamt lehnte Ostendorff den Kompromiss ab und erklärte, dass die Regierung eine "historische Chance" für die GAP vertan habe. Die Bevölkerung hätte eine Reform nach dem Motto "öffentliche Gelder für öffentlichte Leistungen" mitgetragen, was von der Politik nicht genutzt wurde.
  • Greening-Kompromiss: DBV zufrieden - Grüne kritisch (19. Mai)

Eingung erst kurz vor Schluss

Buchstäblich in letzter Minute und nach teilweise heftigen Auseinandersetzungen erzielten Union und SPD am Mittwoch Abend laut Agra-Europe eine Einigung, so dass der Ernährungsausschuss am Donnerstag den gemeinsam getragenen Änderungsantrag beschließen konnte.
 
Die Verhandlungen standen dem Vernehmen nach bis zuletzt auf des Messers Schneide, nachdem zuvor bereits wiederholt eine Einigung gemeldet worden war. Widerstand gegen den von den Agrarsprechern beider Seiten ausgehandelten Kompromiss kam von Seiten der SPD-Umweltpolitiker. Sie drängten auf eine Zusage, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen auf dem Verordnungswege regulieren zu können. In den Reihen der Union sorgte das Vorgehen der SPD für erhebliche Verärgerung.
  • Grünland: Forscher für Umbruchverbot in FFH-Gebieten (28. April)
Den Durchbruch schaffte letzten Endes eine Runde mit den beiden Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Thomas Oppermann sowie der CSU-Landesgruppenvorsitzenden Gerda Hasselfeldt am Dienstagabend. Dabei ist es dem Vernehmen nach weitestgehend bei der zuvor zwischen den Agrariern erreichten Einigung geblieben. Diese hatten sich auf eine Änderung gegenüber dem in der letzten Woche ausgehandelten Kompromiss verständigt.
  • Union und SPD finden Kompromiss zum Greening (15. Mai)

Ökologische Vorrangflächen

Für die Jahre 2015 bis 2019 sieht der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung unter anderem vor, dass insgesamt 4,5 Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche Förderung für die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehen. Die im Rahmen der bisherigen Betriebsprämienregelung bisher in Deutschland noch bestehenden regionale Unterschiede beim Wert der Direktzahlungen sollen bis 2019 abgebaut werden, heißt es in dem Entwurf.
 
Wie der Bayerische Bauernverband hinweist ist mit den nun gefundenen Kompromiss der Anbau von Zwischenfrüchten mit organischer Düngung möglich (ausgeschlossen: Mineraldünger und Klärschlamm). Pflanzenschutz im Antragsjahr nach der Vorfrucht ist nicht erlaubt, die Einsaat der Winterzwischenfrüchte nach der Ernte der Vorfrucht muss bis zum 1. Oktober erfolgen. Die Pflanzenmischungen müssen mindestens zwei Arten enthalten. Des Weiteren bestehe beim Anbau von Leguminosen die Möglichkeit von Pflanzenschutz und Düngung gemäß der guten fachlichen Praxis und ferner der Anbau von Winterfrüchten zur N-Bindung.
 
Bezüglich des Dauergrünlandumbruch stellt der BBV fest: regional (Bezug: jedes Bundesland) gilt ab 2015, dass die Umwandlung von Dauergrünland nur mit Genehmigung möglich ist und wenn anderweitig in der Region adäquat Fläche eingesät wird; für Dauergrünland in FFH-Gebieten gilt ein absolutes Pflug- und Umbruchverbot, aber nicht bezogen auf Vogelschutzgebiete (geplant war: komplett Natura-2000-Gebiete).
 
 
 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...