Am Montag und Dienstag machen die EU-Agrarminister in Brüssel den Anfang. Neben Fischfangquoten steht vor allem die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020 auf ihrer Tagesordnung.
Die Minister werden eine politische Debatte über die Mitteilung von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos führen. Beim Mittagessen wollen sie erörtern, wie die Direktzahlungen auf aktive Landwirte beschränkt werden können. Außerdem informiert Ciolos über die Lage auf dem Milchmarkt und die Bedingungen für das Auslaufen der Milchquotenregelung 2015. In einer öffentlichen Aussprache wollen die Minister die Kennzeichnung und Vermarktung von Qualitätserzeugnissen diskutieren.
Europaparlament stimmt über EU-Haushalt 2011 ab
Das Europäische Parlament tritt nächste Woche zu seiner letzten Plenarsitzung in diesem Jahr zusammen. Die Abgeordneten werden wahrscheinlich einem in dieser Woche ausgehandelten Kompromiss zum EU-Haushalt 2011 zustimmen, nachdem das Plazet durch den EU-Wettbewerbsrat für den 10. Dezember datiert ist. Vorgesehen ist eine Erhöhung des EU-Budgets 2011 um 2,9 Prozent auf 126,5 Milliarden Euro. Noch nicht vollständig geklärt ist bislang, inwieweit die politischen Forderungen des Parlaments nach mehr Einfluss auf die Etatberatungen künftig berücksichtigt werden. Die Einigung "in letzter Minute" würde der EU einen Nothaushalt nach dem so genannten Zwölftelverfahren ersparen. Dabei verfügt die EU monatlich nur über ein Zwölftel der Ausgaben des Vorjahres. Die Mitgliedstaaten müssten in diesem Fall die Ausgaben für die Überweisung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen über einen längeren Zeitraum zwischenfinanzieren.
Agrardiesel: Selbstbehalt und Obergrenze aufheben
In Berlin wird der Bundestag am kommenden Donnerstag voraussichtlich das Energiesteuer- und Stromsteuergesetz beschließen. Damit werden der 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro und die Obergrenze von 10.000 Liter bei der Agrardiesel-Vergünstigung dauerhaft aufgehoben. In den Jahren 2008 und 2009 waren Selbstbehalt und Obergrenze nur ausgesetzt. Die Kosten von jährlich 260 Millionen Euro werden aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenfinanziert.
Beschluss zum Flächenerwerbsänderungsgesetz
Einen Tag später dürften die Koalitionsfraktionen ohne Aussprache das zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz beschließen. Darin sind Verbesserungen beim Flächenerwerb in den neuen Bundesländern im Sinne der Alteigentümer vorgesehen. Für erwerbsberechtigte Alteigentümer soll der Kaufpreis nach dem maßgeblichen Verkehrswert am 1. Januar 2004 ermittelt werden. Dadurch sollen Nachteile durch die inzwischen eingetretene Wertsteigerung der Grundstücke vermieden werden.
Letzte Sitzung des Bundesrates
Ebenfalls am Freitag tritt in Berlin der Bundesrat zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Die Länderkammer wird eine ganze Reihe von Beschlüssen mit Bezug zur Landwirtschaft fassen. Zuvorderst wird die Länderkammer den Bundeshaushalt 2011 bestätigen. Für das Landwirtschaftsministerium bedeutet dies Einsparungen in Höhe von 344,5 Millionen Euro gegenüber 2009. Betroffen ist unter anderem die Gemeinschaftsaufgabe.
Länderkammer gibt Stellungnahme zur GAP ab
Die Länderkammer wird auch eine Stellungnahme zu den GAP-Reformvorschlägen abgeben. Dazu liegen sich teilweise ausschließende Beschlussempfehlungen des Finanz- und des Agrarausschusses vor. Während die Haushälter nur ein "angemessenes Agrarbudget auf der Basis der bisherigen Mittelausstattung" für notwendig halten, fordert der Agrarausschuss konkret "die Beibehaltung der Mittelausstattung mindestens im bisherigen Umfang der GAP". Gemeinsam sind sie der Auffassung, dass die GAP mit der Agrarreform deutlich vereinfacht werden muss. Eine obligatorische Begrünung der Direktzahlungen wird in dem Entschließungsentwurf abgelehnt. Im Beihilfenrecht wird der Bundesrat voraussichtlich einer Erweiterung der Cross Compliance zustimmen. Dadurch würde der Schutz von Dauergrünland CC-relevant. Das geltende Fachrecht zum Schutz von Dauergrünland wird zwar nicht erweitert. Verstöße können aber künftig zu Abzügen bei den Direktzahlungen führen.
Änderungen bei Margarine- und Milchfettverordnung
In der Margarine- und Milchfettverordnung stehen ebenfalls Änderungen an. Der Bundesrat wird voraussichtlich durchsetzen, dass der in der Milchgeldabrechnung auszuweisende Vergleichswert für den Milchpreis auf 4,0 Prozent Fett bezogen werden muss. Bisher beträgt die Basis 3,7 Prozent. Das entspricht jedoch inzwischen weder dem durchschnittlichen tatsächlichen Fettgehalt der Anlieferungsmilch noch den in vielen Statistiken üblichen Vergleichswerten.
Erleichterung bei Milchquotenverkauf zu erwarten
Weiter wichtige Beschlüsse für Milcherzeuger betreffen die Regeln für den Verkauf von Milchquoten bei einer Betriebsübertragung. Hier sind wesentliche Erleichterungen zu erwarten. Durch eine Änderung der Milchquotenverordnung wird der Bundesrat regeln, dass übernommene Betriebe künftig nur noch landwirtschaftlich weitergenutzt werden müssen. Die Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Mindestmilchproduktion auf dem übernommenen Betrieb entfällt. Das erleichtert die Konzentration der Milchmenge auf dem fortgeführten Betrieb. Außerdem werden einige zu beachtende Fristen verkürzt und weitere Auflagen gelockert. So sinkt für abgebende Betriebe der Mindestanteil der noch zu bewirtschaftenden Quote von 70 Prozent auf 50 Prozent.
Bundesrat stimmt über landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ab
In einer Entschließung dürfte der Bundesrat die Regierung auffordern, die Verteilung des Bundeszuschusses auf die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften anzupassen. Um eine übermäßige Belastung der Landwirtschaftsbetriebe in Nord- und Ostdeutschland zu vermeiden, soll der 2008 beschlossene Rentenlastenausgleich bei der Verteilung der Bundesmittel berücksichtigt werden.
Restmittel Absatzfonds: Im Sinne der Beitragszahler verwenden
In einer weiteren Entschließung werden sich die Länder wahrscheinlich dafür aussprechen, die Restmittel aus dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds im Sinne der Beitragszahler zu verwenden. Die Bundesregierung will das Restguthaben nach der Abwicklung der beiden Einrichtungen zweckungebunden für den Bundeshaushalt einstreichen. Die Länder plädieren hingegen für eine gruppennützige Verwendung, beispielsweise für Maßnahmen der Exportförderung.
{BILD:130851:jpg}Norbert Lehmann
Freier Agrarjournalist
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