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Grünes Licht für Agrarzahlungen-Verpflichtungsgesetz

am Freitag, 17.10.2014 - 09:19 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Nach dem Agrar-Ausschuss hat auch die Regierungskoalition dem Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz zugestimmt. Damit wird Rechtssicherheit bei Cross-Compliance geschaffen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft hatten bereits am Mittwoch mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Einführung des Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz gestimmt. Gestern folgte die Bundesregierung dem vorgelegten Gesetzentwurf, der das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz ablösen soll, im Plenum.

Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz wegen geänderten Cross-Compliance-Regeln

Durch die Änderung der Vorschriften sollen die dafür bisher gültigen Cross-Compliance-Regeln nur noch übergangsweise gelten. Ferner musste das InVeKoS-Daten-Gesetz neben den unionsrechtlich gebotenen Änderungen um datenschutzrechtliche Vorschriften konkretisiert werden. Durch die GAP-Reform sollen die von Landwirten im Zuge des Greenings erbrachten Umweltleistungen aus dem EU-Fördertopf der Direktzahlungen unmittelbar entschädigt werden. 
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Mit dem Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz kommt die Koalition den neuen Anforderungen nach. 
 
Des Weiteren wurde der Status des "Ökolandwirts" als Betriebsmerkmal in die Anlage zum Integrierten Datenerhebungs- und Kontrollsystems-(InVeKos)-Daten-Gesetz aufgenommen. Nicht aufgenommen wurde der Vorschlag des Bundesrates, die Datenerhebung und -verwendung im Rahmen des InVeKos-Daten-Gesetzes über den Anwendungsbereich der Kontrollen hinaus auszudehnen.

Union sieht keine neue Belastungen durch das Gesetz

Die CDU/CSU äußerte sich zufrieden darüber, dass der eingebrachte Entwurf keine neuen Belastungen für die Landwirte mit sich bringe, die über das gültige EU-Recht hinausgehen würden.
 
Die SPD-Fraktion stellte fest, dass der bürokratische Aufwand für die Betriebe dennoch erheblich bleibe. Probleme für die Zukunft sahen die Sozialdemokraten im Bereich der Kontrollen, die auf Länderebene durchgeführt werden müssen und in der Umsetzung kompliziert seien.
 
Die Fraktion Die Linke begrüßte die Vorlage des "überfälligen" Entwurfs, der Rechtssicherheit für den Bezug von EU-Fördermitteln schaffe. Deutliche mahnte die Fraktion eine "rechtssicherere Lösung der Datennutzung" von in den Landwirtschaftsbetrieben erhobenen Informationen an. Denn mit dem Gesetzentwurf hatten die Parlamentarier auch über die Novellierung der Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Stützungsregelungen (InVeKoS-Daten-Gesetz) abgestimmt.
 
Ein Punkt, dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kritik am Entwurf zustimmte. Die Grünen forderten zudem die Regierung auf, einen Weg zu finden, mögliche Doppelförderungen zu unterbinden.
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