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Politik national

Grünlandschutz: Zu viel oder zu wenig?

am Donnerstag, 27.02.2014 - 13:19 (Jetzt kommentieren)

Gestern hat die Regierung den Gesetzentwurf zur Durchführung der Direktzahlungen beschlossen. Ein Diskussionsthema ist jetzt der Grünlandschutz. Den einen geht er zu weit, die anderen sehen Schlupflöcher.

Bleibt der Gesetzentwurf zur Durchführung der Direktzahlungen wie er ist, gilt für Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten Bestandsschutz. Für Bernd Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, das "völlig inakzeptabel".
 
Während das EU-Recht die Mitgliedsstaaten verpflichtet, in den Natura-2000-Gebieten besonders umweltsensibles Dauergrünland zu identifizieren, beinhalte die von der Bundesregierung beabsichtigte Regelung eine pauschale Einstufung des gesamten Grünlandes als umweltsensibel.
 
Der Bauernverband fordert deshalb eine naturschutzfachliche Differenzierung. "Selbst ein für den Erhalt des Grünlandes notwendiger Pflegeumbruch würde unmöglich", kritisiert Krüsken.

Ostendorff: 'Greenwashing statt Greening'

Auch Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, übt Kritik am Gesetzentwurf. Die Bundesregierung torpediere eine echte Begrünung der Direktzahlungen. Der Vorwurf Ostendorffs bezieht sich unter anderem auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen.
 
"Insbesondere die Weigerung der Bundesregierung, den Einsatz von Pestiziden und Mineraldünger auf ökologischen Vorrangflächen zu verbieten, macht den ökologischen Nutzen des Greenings weitgehend zunichte." EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hatte bereits angekündigt, dass der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln in Ordnung ist, wenn die Regierung nachweisen kann, dass die Maßnahmen die Biodiversität erhöhen und die Bodenqualität verbessern.
 
Im Gegensatz zum Bauernverband sieht Ostendorff beim Grünlandschutz noch zu viele Schlupflöcher. Er wirft der Bundesregierung vor, "Greenwashing statt Greening" zu betreiben. Nachdem für Agrarzahlungen das Prinzip "öffentliche Gelder für öffentliche Güter" gilt, fürchtet Ostendorff um die Gesamtlegitimation und in Folge langfristig den Wegfall sämtlicher Direktzahlungen.

Schmidt: Praktikable Regeln mit Mehrwert geschaffen

Mit dem Gesetzentwurf zufrieden ist hingegen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: "Wir sorgen für eine nachhaltigere Bewirtschaftung auf unseren Flächen mit deutlich mehr Umweltleistungen. Das neue Gesetz für die Direktzahlungen schafft praktikable Regelungen und ist damit ein echter Mehrwert für die Umwelt."
 
Schmidts Ansicht nach werden die im Entwurf enthaltenen Regelungen "sowohl den gesellschaftlichen Ansprüchen als auch den Anforderungen der Landwirtschaft gerecht".
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