Ende September 2018 wurde auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Wallerstein in Bayern im Bereich einer Güllegrube eine Frauenleiche gefunden. Agrarheute berichtete. Es handle sich um die 51-Jährige Landwirtin des Betriebes. Die Obduktion ergab keine natürliche Todesursache.
Gegen den Ehemann wurde umgehend Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen. Nun wird das Verbrechen vor dem Augsburger Landgericht verhandelt.
Landwirtin mit Gülle ermordet?
Hat der Landwirt seine Ehefrau mit Gülle umgebracht oder sitzt er seit mehr als einem Jahr unschuldig in Haft? Diese Frage muss das Gericht in den nächsten drei Monaten klären.
Zu Beginn der Verhandlung am Dienstag kritisierten die Verteidiger des 55 Jahre alten Landwirts die Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft scharf. Die Anklageschrift sei „wenig präzise“. Bei der Schilderung des Verbrechens werde einfach nur «spekuliert»
Ehefrau Gülle eingeflößt
Die Staatsanwaltschaft jedoch ist vom "Gülle-Mord" überzeugt. Der Beschuldigte soll seine Partnerin erst bewusstlos geprügelt haben. Danach habe er ihr Gülle eingeflößt, "wohl indem er das auf dem Rücken liegende Tatopfer insbesondere im Bereich des Gesichts mit Gülle übergoss", so die Anklageschrift. Dadurch sei sie wie geplant erstickt.
Als Motiv der grausamen Tat vermuten die Ermittler, dass der Ehemann das gemeinsame Vermögen für sich allein haben wollte. Denn: Seine Frau habe die Scheidung geplant. Deswegen hatte er auch bereits knapp 45.000 Euro bar in seinem Auto versteckt und weitere rund 87.000 Euro im Haus.
Tod an Güllegrube sei Unfall gewesen
Seine Anwälte bestätigten, dass die Partnerschaft alles andere als gut und seit vielen Jahren nicht mehr als eine Zweckgemeinschaft war. Zum Zeitpunkt des Todes der dreifachen Mutter sei zwischen den beiden aber alles wie immer gewesen, "wie immer schlecht", so einer der vier Anwälte des Landwirts.
Das Geschehen an der Güllegrube ist laut den Verteidigern aber nur ein "schlichter Unfall" gewesen. Die Frau sei selbst in die Grube gestiegen und dort vielleicht auch wegen gesundheitlicher Probleme in die Gülle gestürzt. Jedoch habe sie sich offenbar noch selbst ins Freie retten können, wo sie gestorben sei, erklärten die Anwälte.
Gülle-Mord: Zweifel am angenommenen Tatablauf
Auch der Chef des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin, Professor Klaus Püschel, der als zusätzlicher Sachverständiger für das Verfahren zugelassen wurde, hatte bereits im Vorfeld erhebliche Zweifel an dem angenommenen Tatablauf geäußert.
Die Strafkammer hat zunächst 14 weitere Verhandlungstage geplant, um den Tod der Frau aufzuklären. Das Urteil wird für Januar 2020 erwartet.
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