Am Dienstag begann der Prozess um den Gülleunfall in der nordrhein-westfälischen Neytalsperre. Dabei soll ein Landwirt im März 2015 absichtlich 1.600 Kubikmeter Gülle aus einem seiner Silos abgeleitet haben, so die Staatsanwaltschaft.
Im Fall ergeben sich einige ungeklärte Punkte. Über die Fließgeschwindigkeit von Gülle bis hin zum Status des Angeklagten als Händler.
Silo hatte keine Genehmigung
Am Mittwoch kamen im Hagener Landgericht unter anderem Mitarbeiter der Kreisverwaltung zu Wort. Sie hatten dem Landwirt vor der Katastrophe Verfügungen zugestellt, um den 41-Jährigen zu zwingen, die Gülle aus dem Silo abzupumpen. Der Grund: Für den Behälter lag noch keinerlei Freigabe vor, berichtet die Kölnische Rundschau.
Gülle-Behälter mit Lecks und Bauverstössen
Vor Gericht wurden die Beanstandungen des Beton-Behälters erläutert. So seien nach dem erstmaligen Befüllen im Februar 2014 mehrere undichte Stellen aufgefallen. Außerdem waren die acht Meter hohen Wände fast zwei Meter höher konstruiert worden, als genehmigt, so die Kölnische Rundschau weiter.
Der Landwirt aber habe dies ignoriert und im Februar 2015 erneut Gülle in den Behälter gepumpt.
Fließgeschwindigkeit von Gülle: Landwirt bezweifelt Tatzeitpunnkt
Gemäß den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurde der Schieber des Silos gegen ein Uhr nachts geöffnet, gemeldet wurde das Austreten um 06.30 Uhr. Laut eigener Aussage aber bezweifle der Landwirt diesen Tatzeitpunkt inzwischen.
Er habe viel Erfahrung mit der Fließgeschwindigkeit von Gülle. Daher halte er auch den Austritt von 1700 Kubikmetern durch den begrenzten Querschnitt des Schlauches und ohne Pumpeneinsatz in der angegebenen Zeit für physikalisch nicht möglich, berichtet die Kölnische Rundschau.
Rätselhaft: Landwirt bestreitet Gülle-Handel
Rätselhaft ist auch die Angabe des Landwirts, auf seinem Betrieb keinen Gülle-Handel mehr zu betreiben. Er habe das Geschäft einem Bekannten übergeben, beteuerte er laut Kölnischer Rundschau auf Frage des Gerichtes. Dann aber wurde aus einer Mitteilung der Landwirtschaftskammer NRW vom 16. August 2017 an die Strafkammer zitiert. Darin stünde, dass der Angeklagte den Handel weiter betreibe, allerdings unter anderem Namen.
Einsichten in seine Konten würden ebenso darauf hindeuten, dass er weiter der Profiteur des Handels sei, so der Vorsitzende Richter.
Am 28. September wird der Prozess fortgesetzt.
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