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Schadensersatz

Gülle-Unfall: Landgericht entscheidet gegen Landwirt

am Donnerstag, 07.07.2016 - 10:15 (Jetzt kommentieren)

Im Prozess um den Gülle-Unfall an der Neyetalsperre wurde nun ein erstes Urteil gesprochen. Es geht um Schadensersatz in Höhe von 242.000 Euro.

Knapp 1.800 Kubikmeter Gülle haben im März die Neye sowie die Neyetalsperre in Nordrhein-Westfalen verseucht und eine Umweltkatastrophe verursacht. Agrarheute berichtete. Fische und andere Lebewesen gingen zugrunde, das Gewässer war danach im Grunde tot.

Ausgelaufen war die Brühe aus einem Güllebehälter auf einem Bauernhof bei Halver. Gegen den Landwirt, von dessen Hof die Gülle in die Talsperre floss, wurde Strafanzeige gestellt. Nun gibt es ein erstes Urteil vor Gericht.

Schadensersatzansprüche seien grundsätzlich berechtigt

Er muss wohl für den Schaden aufkommen, meldet der WDR. Das Hagener Landgericht habe in einem so genannten "Grundurteil" entschieden, dass der Landwirt für die Reinigungskosten der Remscheider Stadtwerke EWR aufkommen muss, so der Westdeutsche Rundfunk.

Die EWR verlangen 242.000 Euro für die diversen Maßnahmen nach dem Unfall, so unter anderem für die Ableitung des verseuchten Wassers in die Kläranlage oder der permanenten Analyse der Wasserqualität.

Weitere Verhandlungen über Schadenshöhe

Wie der Remscheider Generalanzeiger (rga) berichtet, werde über die Schadenshöhe erst weiter verhandelt, wenn das Grundurteil rechtskräftig ist. Der beklagte Landwirt habe nun einen Monat Zeit, den Richterspruch anzufechten. Eine konkrete Aussage zur tatsächlichen Verfahrensdauer lasse sich laut rga zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht treffen.

Verheerender Gülleunfall

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