Am 18. März 2015 waren etwa 1,7 Millionen Liter Gülle in den Neye-Bach in Halver-Kotten und die Neyetalsperre im nordrhein-westfälischen Wipperfürth gelangt. Die Gülle stammte aus dem Behälter eines Landwirts. Aufgrund der stark erhöhten Ammonium-Stickstoffwerte kam es zu einem massenhaften Tier- und Fischsterben. In der Neyetalsperre kam es zur biologischen Verödung.
Nun muss sich der 40-jährige Landwirt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen strafrechtlich verantworten.
Wie Oberberg-aktuell berichtet, hat die Staatsanwaltschaft den Landwirt wegen eines besonders schweren Falls der Gewässerverunreinigung und zweifacher falscher Verdächtigung angeklagt.
Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Landwirt vor
Laut Oberberg-aktuell werfe die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten vor, gegen 1.00 Uhr einen Schlauch, der von einem rund 6.000 Kubikmeter fassenden Güllesilo zu einem Pufferbehälter führte, abgekoppelt und diesen hangabwärts gelegt zu haben. Dann soll der Angeschuldigte einen den Schlauch verschließenden Schieber geöffnet haben, um die in dem Silo befindliche Gülle abzulassen.
Gegenüber der Polizei, die nach Bekanntwerden der Güllekatastrophe auf dem Hof ermittelte, soll der Landwirt zunächst seinen Nachbarn, später eine andere Person beschuldigt haben, die Tat begangen zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Hagen ist dennoch der Angeschuldigte tatverdächtig. Dies habe das Ergebnis der Ermittlungen ergeben.
Die Hagener Strafkammer wird im Zwischenverfahren über die Zulassung der Anklageschrift zur Hauptverhandlung entscheiden. Der Prozessauftakt ist frühestens im Frühjahr 2017 zu erwarten.
Material von Oberberg-aktuell
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