Die vom DBV und seinen Landesbauernverbänden kritisierten Entwürfe sahen unter anderem vor, dass
Güllebehälter in bestimmten Gebieten doppelwandig ausgestaltet sein und grundsätzlich über eine Leckageerkennung verfügen müssen. Besonders problematisch war aus Sicht des DBV, dass für Altanlagen kein ausreichender Bestandsschutz vorgesehen war. So hätten auch bestehende Anlagen nach Ablauf einer Frist mit einer Leckageerkennung nachgerüstet werden müssen - nach Ansicht des DBV technisch nicht möglich bzw. nicht zu finanzieren.
Zudem müsse laut Deutschen Bauernverband berücksichtigt werden, dass auch die Daten des Statistischen Bundesamtes über die Anzahl von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und speziell die Zahl der auf bauliche Mängel zurückzuführenden Unfälle bei Güllebehältern "nicht die Notwendigkeit zur Verschärfung der baulichen Anforderungen für mehrere hundertausend
Jauche-,
Gülle- und Silagesickersaftbehälter nahe legen würden".
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