Güllesperrfristen in Deutschland
Während der Wintermonate gelten Sperrzeiten für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Stickstoff-Gehalten.
Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, darf zu folgenden Zeiten nicht aufgebracht werden:
- auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar
- auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.
Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann für die zeitliche Begrenzung andere Zeiten genehmigen, soweit die Dauer des Zeitraumes ohne Unterbrechung bei Ackerland zwölf Wochen und bei Grünland zehn Wochen nicht unterschreitet.
100.000 Euro Schaden an Traktor und Forstmaschine
Von zwei Unfällen mit landwirtschaftlicher Beteiligung berichtete die Polizei in der vergangenen Woche:
Am Dienstag kam es bei Gappenach in Rheinland-Pfalz zu einem Traktorunfall. Ein 25-jähriger befuhr mit einem Traktor die K 34 in Fahrtrichtung Mertloch. Auf gerader Strecke kam er vermutlich aus Unaufmerksamkeit mit der rechten Bereifung des Fahrzeugs auf den rechten Grünstreifen, so die Polizei. Beim Versuch Gegenzulenken, kippte der Traktor um.
Bei Warstein in Nordrhein-Westfalen wurde eine Forstmaschine Opfer schwerer und gezielter Sachbeschädigung. Die Tat geschah vermutlich während der Weihnachtstage, als der Harvester auf dem Gelände eines Sägewerkers in der Bache abgestellt war.
FrieslandCampina zahlt für Nicht-Anlieferung
FrieslandCampina bietet einem Bericht des agrarmanagers zufolge ab dem 1. Januar allen Erzeugern, die mit ihrer Milchmenge die Vorjahresmenge nicht überschreiten, einen Aufschlag von 2 Cent je kg Milch. Das Angebot gilt befristet bis 11. Februar 2016 und auch für genossenschaftliche Mitglieder in Deutschland.
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