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Frist verstrichen

Gülleunfall: Landwirt muss 35.000 Euro zahlen

am Donnerstag, 18.02.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Im Kreis Herford muss ein Landwirt für die Kosten aufkommen, die durch einen Unfall mit seiner Biogasanlage entstanden sind. Damals waren mehrere Zehntausend Liter Gülle ausgelaufen.

Im Mai 2015 war es im Kreis Herford zu einem Unfall mit einer Biogasanlage gekommen. Damals waren mehrere Zehntausend Liter Gülle ausgelaufen. Wie die neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) nun berichtet, soll der betreffende Landwirt 35.000 Euro bezahlen. Diesen Betrag fordert der Kreis Herford aufgrund der entstandenen Kosten. Der Landwirt hatte keine Einspruch dagegen eingelegt.

Unfall mit Biogasanlage: 35.000 Euro zur Kostendeckung

Man habe bereits im September 2015 einen Bescheid in Höhe von 35.000 Euro angekündigt, wie Kreissprecherin Petra Scholz die Sachlage laut NOZ zusammenfasst. Der Rechtsanwalt des Landwirts habe um eine Fristverlängerung gebeten. Dieser Verlängerung habe man bis Ende 2015 zugestimmt, so Scholz gegenüber der Zeitung. Als die Frist aber ohne weitere Stellungnahme des Rechtsanwalts verstrichen war, habe der Kreis die Kosten geltend gemacht.

Klagefrist verstrichen: Landwirt muss bezahlen

Dem Landwirt wiederum wurde laut NOZ ein Monat Zeit eingeräumt, um dagegen Klage einzulegen. Da diese Frist am Montag endete und keine Klage vorlag, ist der Bescheid rechtskräftig. Der Landwirt muss also bezahlen - und zwar bis zum 29. Februar.

Scholz macht gegenüber der Zeitung deutlich: Sollte er dem nicht nachkommen, wird er angemahnt. Bleibt auch das ergebnislos, kann der Betrag zwangsweise beigetrieben, also gepfändet, werden.

Kosten für Schadensbegrenzung und -beseitigung

Bei den 35.000 Euro handle es sich um die tatsächlich entstandenen Kosten, so die NOZ. Der Betrag umfasse unter anderem die Verlegung von Sandsäcken, die Abschaltung von Trinkwasserbrunnen und die Belüftung von Gewässern.

Weiterhin wurden laut Zeitungsinformationen chemische und biologische Gewässeruntersuchungen sowie das Beseitigen von Fischkadavern berechnet.

Weitere 160.000 Euro von Fischereiverband gefordert

Doch damit nicht genug. Der Landesfischereiverband fordere zusätzliche 160.000 Euro für weitere Schäden. Laut Neuer Osnabrücker Zeitung ist hier aber noch nicht geklärt, "ob die Forderungen an den landwirtschaftlichen Betrieb oder an die GmbH zu stellen sind, die den Fermenter betreibt." Die Polizei Osnabrück hingegen ermittelt noch. Es stünden noch weitere Vernehmungen an.

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