Die Abstimmung über die Anbauzulassung der transgenen Maislinie 1507 unter den europäischen Mitgliedsstaaten hat keine qualifizierte Mehrheit ergeben. Zwar sprachen sich 19 der 28 Mitgliedsstaaten gegen die Zulassung aus, die erforderliche Stimmenzahl kam aber wegen der unterschiedlichen Stimmgewichte der Länder nicht zustande.
Die EU-Kommission hatte daraufhin angekündigt, dass sie das Zulassungsverfahren fortsetzen will. Die Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament will das so nicht hinnehmen und droht mit einem Misstrauensantrag.
Cohn-Bendit: Testfall für die europäische Demokratie
Für Dany Cohn-Bendit, Ko-Vorsitzender der Fraktion die Grünen/EFA, ist die Entscheidung zur Anbauzulassung ein "Testfall für die europäische Demokratie". Sollte die Kommission den Zulassungsprozess trotz des "massiven" Widerstands im EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten fortsetzen, sei dies "ein Zeichen einer inaktzeptablen Herablassung gegenüber dem demokratischen Prozess". Auch die ablehnende Haltung eines Großteils der europäischen Bevölkerung dürfe nicht unberücksichtigt bleiben.
"Falls die
Kommission trotz des demokratischen Widerstandes unverdrossen das
Zulassungsverfahren für den Genmais 1507 fortsetzt, werden wir Grüne
einen Misstrauensantrag im Europäischen Parlament einbringen", droht Cohn-Bendit.
Harms: Zulassungsverfahren muss überarbeitet werden
Rebecca Harms, Ko-Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA, wirbt für eine Überarbeitung des aktuell gültigen Zulassungsverfahrens. Bis dahin sollten keine weiteren gentechnisch veränderte Organismen mehr genehmigt werden.
Das aktuelle Zulassungsverfahren bewertet Harms als ungeeignet. Die 19 Mitgliedsstaaten, die gegen die Zulassung gestimmt haben, würden eine klare Mehrheit der EU-Bevölkerung repräsentieren. Auch das Europäische Parlament hatte sich wenige Wochen zuvor mit einer Zweidrittelmehrheit gegen die Zulassung ausgesprochen. "Vor diesem Hintergrund wäre es von der Kommission zynisch, das Verfahren fortzusetzen und den Genmais 1507 zuzulassen", so Harms.
Ein Misstrauensantrag muss von mindestens einem Zehntel der
Abgeordneten eingebracht werden (derzeit 77 Abgeordnete).
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