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Politik EU

GVO: EU prüft nationale Anbauverbote

am Mittwoch, 13.04.2011 - 09:15 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen soll zwar auch künftig auf europäischer Ebene geregelt werden - die Mitgliedsstaaten sollen den Anbau auf ihrem Gebiet jedoch verbieten können.

Für diese Möglichkeit nationaler Anbauverbote sprach sich gestern in Brüssel der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes (EP) aus. Der Handel und die Einfuhr von GVO sollen dagegen weiterhin gemeinsam in der EU geregelt werden.
 
Auch die Kommission will den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, den Anbau von GVO national zu verbieten. Knackpunkt ist jedoch die Begründung für die Anbauverbote.

EU-Kommission: Ablehnende Verbraucherhaltung oder erschwerte Koexistenz

Die EU-Kommission möchte die wissenschaftliche Prüfung von neuen GVO allein der europäischen Lebensmittelbehörde überlassen und über den Umgang mit möglichen Risiken für Umwelt und Gesundheit gemeinsam in Brüssel abstimmen.
 
Als Gründe für ein nationales Verbot will die EU-Kommission lediglich die ablehnende Haltung der Verbraucher oder zu kleine Betriebsgrößen, die eine Koexistenz von GVO und konventioneller Erzeugung erschweren, akzeptieren.

EU-Parlament: Resistenzbildung, Auskreuzung oder wissenschaftliche Ungewissheit

Das reicht jedoch vielen EU-Mitgliedstaaten nicht. Sie wollen GVO auch mit EU-Zulassung auf ihrem Gebiet verbieten können, wenn sie Risiken für die Umwelt sehen. So fordern die Europaabgeordneten - wie viele Mitgliedstaaten - einen andauernden Diskussionsprozess, nachdem die EU-Mitgliedstaaten den Anbau von zugelassenen GVO verbieten dürfen, wenn sie Zweifel an der Entscheidung aus Brüssel haben. Resistenzbildungen bei Schädlingen, Auskreuzung von GVO oder auch wissenschaftliche Ungewissheiten nennen die Abgeordneten als mögliche Gründe für ein Anbauverbot. So argumentieren Österreich und Slowenien etwa mit der Bedrohung der Artenvielfalt als weiteren möglichen Verbotsgrund.
 
Über die vom Ausschuss angenommene Fassung wird das Plenum des EU-Parlaments voraussichtlich im Juni abstimmen.  

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