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GVO-Neuregelung: Qualifizierte Mehrheit fehlt

aiz
am Freitag, 09.03.2012 - 07:30 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen spalten die EU-Mitgliedstaaten. Die dänische Ratspräsidentschaft möchte heute dem EU-Umweltrat ein Kompromisspapier zur Neuregelung vorlegen.

Dänemark gehört zu jenen rund 20 EU-Mitgliedstaaten, die unbedingt eine neue Regelung für nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) schaffen möchten. Doch das reicht für eine qualifizierte Mehrheit nicht aus. Deutschland, Frankreich und Belgien lehnen den Vorschlag der Kommission ab und solange auch das Vereinigte Königreich und Schweden bei ihrem "Nein" bleiben, ist im EU-Ministerrat dazu keine Entscheidung möglich.
 
 

Dänemark wagt letzten Versuch

Einen letzten Anlauf möchte die dänische Ratspräsidentschaft heute im EU-Umweltrat wagen. Dänemark sieht in seinem Kompromisspapier zwei verschiedene Möglichkeiten für nationale GVO-Anbauverbote vor. Zum einen sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit bekommen, im Vorfeld einer EU-Zulassung ihr Gebiet herauszunehmen. Dies soll in Absprache mit dem Anbieter von GV-Sorten geschehen. Zum anderen dürfen EU-Mitgliedstaaten GV-Sorten mit Zulassung in der EU national verbieten, wenn ihre Bevölkerung dies ablehnt oder wenn unerwünschter Polleneintrag wegen zu kleiner Betriebsstrukturen kaum zu vermeiden ist.

Großbritannien könnte den Ausschlag geben

Das Vereinigte Königreich könnte sich auf Absprachen im Vorfeld einlassen, lehnt aber als Befürworter der grünen Gentechnik nachträgliche Anbauverbote gegen die Empfehlungen der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) ab. Deutschland, Frankreich und Belgien haben grundsätzliche Bedenken gegen nationale Alleingänge, weil diese den EU-Binnenmarkt stören können. Ließe sich das Vereinigte Königreich umstimmen, wäre die blockierende Minderheit gebrochen. Frankreich möchte das Thema wegen der Präsidentschaftswahlen ganz aus den Schlagzeilen heraushalten. Die dänische Präsidentschaft droht an, die GVO-Anbauregeln zu den Akten zu legen, wenn am Freitag keine Einigung möglich ist.
 
Die EU-Kommission möchte mit ihrem Vorschlag die EU-Mitgliedstaaten mit in die Verantwortung nehmen. Sie hofft, dass zukünftig GVO-Zulassungen die qualifizierte Mehrheit bekommen, wenn die Mitgliedstaaten mehr Spielraum für den Anbau auf ihrem Gebiet erhalten. Bisher genehmigt die Kommission GVO ohne die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten, weil diese in der Frage der grünen Gentechnik tief gespalten sind.

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