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Politik national

GWB-Novelle: Verkauf unter Einstandspreis verboten

am Freitag, 19.10.2012 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Mit der achten Gesetzes-Novelle gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), verlängerte die Regierung gestern das Verbot, Lebensmittel unter Einstandspreis zu verkaufen.

Supermarkt
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Beschluss des Bundestages zur Novellierung des GWB. Mit dem Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis dürfen auch zukünftig wertvolle Lebensmittel, auch nicht zeitweise,  unter Wert "verramscht" werden. Der DBV betonte dabei die hohe präventive Wirkung. Wie auch in anderen Bereichen sei eine "gesetzliche Drohkulisse" erforderlich, um vernünftiges wirtschaftliches Verhalten zu erreichen.
 
Der DBV fordert daher eine endgültige Entfristung. Die nunmehr vom Bundestag beschlossene fünfjährige Verlängerung dieser Regelung zunächst bis 2017 wertet der DBV als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Konkurrenzkampf des Handels bremsen

Der DBV erklärte weiter, dass die verschärfte Regelung des Verbotes eines Verkaufs unter einem Einstandspreis bei Lebensmitteln ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel ist. Damit werde der teils ruinöse Preiskampf entschärft. Der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen müsse gebremst werden. Dieser erzeuge regelmäßig erheblichen Druck auf die Erzeugerpreise. Deshalb hat der DBV eine endgültige Entfristung gefordert.

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