Baywa Premium- Winterdiesel hält es die - 22°C?
Musikustom fragt: " Wie geht es bei euch so mit der Kälte und Traktorfahren mit dem Baywa Winterdiesel? Hält der Diesel die -22°C, was sie versprechen oder nicht? Bei meinem Steyr Traktor ist es seit Tagen schon vorbei zu fahren wir hatten die letzten beiden Tage um die -18 / -19 °C und es geht nichts mehr. Er steht zwar in der Halle aber hier ist es auch frostig. "
Harly hat das selbe Problem: " Geht mir gerade ähnlich, mein 968 sisu ist gestern nach 15 Minuten versottet. Jetzt wird aus der geplanten Wochenendarbeit nix werden. Wie bekomme ich den Sulzdiesel aus dem Tank? "
Kartoffelbluete antwortet darauf: " Wir hatten jetzt schon drei Nächte mit -19C° und - 21C°. Der Schlepper, der den Mischwagen lädt steht über Nacht immer nur unter einem Vordach und läuft ohne Probleme. Trotz Ostwind. Ist aber kein Baywa-Diesel, sondern ganz normaler Winterdiesel ohne Zusätze. Allerdings kaufen wir immer erst nach dem 20. November, wenn 100% kein Übergangsdiesel mehr gemischt ist. harly, da hilft nur Wärme!!!, egal wie. "
Andi24 meint: " Schau mal genau auf deinem Lieferschein nach was da für ein Diesel drauf steht. Die Baywa garantiert nähmlich nur bis -16 Grad bei normalem Diesel, ansonsten musst du den Polardiesel nehmen. Bei anderen gibt es mit dem normalem Diesel keine Probleme, die garantieren -20 Grad. Wir fahren auch keinen Baywa Diesel mehr. Der Polardiesel kostet 2 Cent mehr wenn ich das richtig weiss!! "
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Hausfriedensbruch, etc. jetzt legal
Kasparow meint: "Das Urteil sei ein "Skandal" und eine "Bankrotterklärung", erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied am Freitag. " Eine Bankrotterklärung von wem? Hatte auch mal ein Verfahren in dem meine Bilder für absolute Aufklärung gesorgt hätten, diese Bilder wurden vor dem Kadi nicht zugelassen und somit nicht mal gesichtet! Warum wird es dort erlaubt ? Ich mag mich mich aber hiermit nicht auf die Seite stellen, die den Berichten zufolge wohl eine schlechte Haltung haben oder hatten. Frage mich aber, warum prüft da nicht das Amt f LW oder die Vet Behörde ? "
Und Notill antwortet: "In einem zivilisierten Land oder einem Rechtsstaat würde es funktionieren. Hier aber greift der Täterschutz immer stärker als der Opferschutz. Die Gesetze werden wohl nur noch von lautstarken NGO's gemacht, je weniger Hirn, desto mehr Erfolg. Die sollten erstmal die Haltungsbedingungen von Tieren in Städten auf die Waage stellen! Genug Auslauf? Ausreichend große Gruppe an Artgenossen zur artgerechten Auslebung des Sozialverhaltens? Artgerechte Fütterung? (Stichwort: Veganes Hunde/Katzenfutter)"
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Treckerführerschein - Mit 16 Trecker mit max. bbH 60 kmh fahren
Spoit sucht Aufklärung: " Mein Fahrlehrer hat mir gesagt: „Mit 16 darfst du Trecker mit einer bbH von 60 km/h fahren, solange du mit der Selbstkontrolle maximal 40 km/h damit fährst. Wenn die Polizei dich anhalten sollte aber du nicht schneller als 40 km/h warst, hast du nichts falsch gemacht.“ Auf der Internetseite WWW.Fachanwalt.de steht in einem Artikel: „Obwohl der T-Führerschein für Fahrzeuge gültig ist, die bis zu 60 Kilometer in der Stunde schnell sind, wird für den Führerscheininhaber eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Kilometerherrschen, dies bis zu seinem 18. Geburtstag. Gelenkt werden dürfen mit der Klasse T selbstfahrende Arbeitsmaschinen, genauso Futtermischwagen. Hier gilt eine Geschwindigkeitsobergrenze von 40 Stundenkilometern. Weiterhin darf mit dem T-Schein jede Zugmaschine gefahren werden, die, aufgrund ihrer Bauart, nicht schneller als 60 Kilometer unterwegs ist.“ Dem Beitrag kann ich auch entnehmen, dass ich Trecker mit einer bbH von 60 km/h fahren darf, wenn ich die 40 km/h nicht überschreite. Jetzt bitte ich sie um Hilfe, da ich nicht weiter weiß ob ich Jetzt nur Trecker mit einer bbH von 40 oder einer bbH von 60 fahren darf solange ich nicht schneller als 40 fahre. "
Notill schreibt: " Also, einen Treckerführerschein gibt es nicht! Der T ist ein Führerschein für landwirtschaftliche Fahrzeuge im Landwirtschaftlichem Einsatz, das kann ein geschwindigkeitsreduzierter LKW sein oder sonst was, gleichzeitig gilt er Für Traktoren im Privatgebrauch nicht. Also die Verkehrspolizei ist da der gleichen Meinung wie die BAG. BBH ist 40 bis zum 18ten Geburtstag. Es gilt auch nicht wenn du einen 40km Anhänger dran hast, da die sich auf die Zugmaschine beziehen. Allerdings werden die meisten Verstöße nicht im Bereich der Geschwindigkeit geahndet sondern wegen Fahren ohne Führerschein. d.h. es wird für ausserlandwirtschaftliche Gründe gefahren mit einem Führerschein der nur für die Landwirtschaft gilt. "
Und Kasparow meint: " Darf Bauartbedingt nicht schneller laufen . Also die 50 er und 60 er müssten gedrosselt werden und das auch eingetragen "
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