
Wie jagderleben.de schreibt, beschloss letzte Woche der Bundestag eine Änderung des Bundesjagdgesetzes. Demnach dürfen halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd eingesetzt werden, solange nicht mehr als drei Patronen geladen sind. Allerdings wird die Novelle im Bundesrat frühestens im September beschlossen.
Deutsche Jagdverband fordert eine Stellungnahme
Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert deshalb eine entsprechende Stellungnahme der Regierungen von Bund und Ländern, die unmittelbare Rechtssicherheit für Jäger schon vor dem Inkrafttreten der Novelle schafft. Auch für den Neuerwerb beziehungsweise Handel müsse dringend Klarheit geschaffen werden. Die Landesministerien können auf dieser Basis ihren Behörden rechtsverbindliche Weisungen erteilen.
"Der Bundestag entschied, dass Selbstladebüchsen mit Wechselmagazinen rechtens sind. Jetzt sollten die Länder den Weg frei machen, damit Jäger ihr Handwerkszeug uneingeschränkt für die Jagd nutzen können", fordert DJV-Präsident Hartwig Fischer.
Das rät der DJV den Jägern
Falls es keine allgemeine Klarstellung seitens der Länderministerien für den Einsatz von Selbstladebüchsen geben sollte, rät der DJV den Jägern, die Selbstladebüchsen oder -flinten besitzen, vor einer Nutzung das Innenministerium des jeweiligen Landes mit der Entscheidung des Bundestages zu konfrontieren. Außerdem sollten sie sich eine "Rechtmäßigkeit des sofortigen Einsatzes bei der Jagd" bestätigen lassen, heißt es.
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